• Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittwoch, 15. April, mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise (hier lesen Sie mehr zur Ausbreitung der Pandemie) ...

Was ist erlaubt, was nicht?: Alle Corona-Maßnahmen auf einen Blick

Berlin –

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Mittwoch, 15. April, mit den Ministerpräsidenten der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise (hier lesen Sie mehr zur Ausbreitung der Pandemie) beraten.

Am Abend wurden auf einer Pressekonferenz (hier lesen Sie mehr) dann die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt. Merkel sprach von einem Zwischenerfolg, stellte aber auch klar, dass man nicht viel Spielraum habe und Lockerungen jetzt nicht überstürzen dürfe.

Wir fassen für Sie alle bis auf Weiteres gültigen Corona-Maßnahmen zusammen (Hinweis: Die Regelungen können unter Umständen von Bundesland zu Bundesland minimal variieren, bei den aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um die allgemeinen Rahmenbedingungen, auf die sich im Kern alle Länder geeinigt haben):

Kontaktverbot und Ausgangsbeschränkung

Die strengen Kontaktbeschränkungen sollen bis mindestens 3. Mai 2020 in Kraft bleiben. Heißt: In der Öffentlichkeit ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Außerdem darf man sich nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt oder maximal einer anderen Person draußen bewegen. Verstöße werden weiter entsprechend sanktioniert. Es wird gebeten, in der Öffentlichkeit (im ÖPNV oder Supermarkt) Alltagsmasken zu tragen.

Einkaufen

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sollen unter Auflagen unter anderem zur Hygiene von diesem Montag an wieder öffnen dürfen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte haben ohnehin geöffnet.

Schulen und Kitas

Schulen bleiben grundsätzlich erst mal dicht. Der allgemeine Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai wieder aufgenommen werden – beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Grundschulklassen. Kitas bleiben vorerst geschlossen, die Notbetreuungen gibt es natürlich weiterhin, sie sollen sogar ausgeweitet werden.

Restaurants, Bars, Clubs

Sie bleiben weiter für ungewisse Zeit geschlossen. Die Branche benötigt aus Sicht des Gaststättenverbands Dehoga deshalb ein Rettungspaket. „Unsere Betriebe waren die ersten, die geschlossen wurden, und sind nun die letzten, die wieder öffnen dürfen“, sagte Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte den Beschluss, es gelte weiterhin, dass man außerhalb des eigenen Haushaltes nur mit einer Person zusammentreffen dürfe. In Gaststätten seien solche Beschränkungen oder Mindestabstände zu anderen Personen überhaupt nicht zu kontrollieren. Lieferdienste und Bestellungen zum Mitnehmen bleiben möglich.

Großveranstaltungen

Sämtliche Großveranstaltungen werden bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Dazu zählen auch Fußballspiele. Ob Geisterspiele eine Möglichkeit sind, den Spielbetrieb doch wieder aufzunehmen, stand bisher noch nicht zur Debatte. Von dem Verbot betroffen sind ferner unter anderem Kirmes-Veranstaltungen, größere Konzerte oder Schützenfeste.

Kirchen

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Bund und Länder wollen mit den Kirchen zusammen an einer Lösung arbeiten.

Reisen und Hotels

Bürger sollen weiterhin auf private Reisen und Besuch (auch von Verwandten) verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale Tagesausflüge. Übernachtungsangebote werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Ein- und Rückreisende müssen sich für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten.

Dienstleistungen

Friseure sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflagen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung ab dem 4. Mai wieder öffnen zu dürfen.

Am 30. April will die Bundesregierung dann erneut beraten, wie es nach dem 3. Mai weitergehen soll. (so)

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