Zoff wegen 86 Cent: Sachsen-Anhalt blockiert bundesweite Erhöhung von Rundfunkbeitrag
Magdeburg –
Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) habe den Gesetzentwurf zum entsprechenden Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit. Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament. Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung. Stimmen nicht alle Landesparlamente dem Vorhaben bis Jahresende zu, ist es gekippt.
In Sachsen-Anhalt war seit Wochen gestritten worden
Haseloff entschied damit nach wochenlangen existenziellen Streitigkeiten der Koalition doch selbst. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen hätten mitgeteilt, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Staatsvertrag gebe, hieß es aus der Staatskanzlei. Daraus folge, dass es im Landtag keine Mehrheit für das Vorhaben gebe.
Die CDU betonte trotz zahlreicher Krisentreffen mit den Bündnispartnern ununterbrochen, dass sie auf keinen Fall einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 1. Januar 2021 zustimmen werde. SPD und Grüne wollten das Vorhaben aller Länder hingegen mittragen. Die CDU hätte ihr Veto auch gegen den Willen der Koalitionspartner mit den Stimmen der oppositionellen AfD durchsetzen können. Diese lehnt die Erhöhung und das System des Rundfunkbeitrags an sich ab. Eine gemeinsame Abstimmung seiner CDU mit der AfD wollte Haseloff aber auf jeden Fall vermeiden.
Sender werden wohl klagen
SPD und Grüne hatten zudem angekündigt, im Fall eines gemeinsamen CDU-AfD-Vetos keine Zukunft mehr für die seit 2016 regierende bundesweit erste Kenia-Koalition zu sehen. Diesem Szenario geht Haseloff jetzt mit seinem Schritt zunächst aus dem Weg. „Mit dieser Lösung geht die Koalition gefestigt aus der Krise hervor und wird ihre Arbeit zum Wohle des Landes bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen.“ In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni 2021 gewählt.
Was jetzt mit dem höheren Rundfunkbeitrag passiert, ist offen. Es gilt als ausgemacht, dass öffentlich-rechtliche Sender vor dem Bundesverfassungsgericht die von einer unabhängigen Kommission ermittelte Erhöhung einzuklagen versuchen. Zahlreiche Ministerpräsidenten hatten in den vergangenen Tagen um Zustimmung zum Staatsvertrag aus Sachsen-Anhalt gebeten und Nachverhandlungen abgelehnt. (mik/dpa)