Höhere Gebühren: So reagieren Sie richtig auf Post von der Bank
Das Urteil von Ende April sollte für Bankkunden eigentlich Klarheit und Sicherheit schaffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) kam nämlich zu dem Schluss, dass Banken für Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine explizite Zustimmung ihrer Kunden benötigen. Dennoch bleiben Fragen offen.
Bislang musste man neuen AGB widersprechen, wenn man mit diesen nicht einverstanden war. Seit dem BGH-Urteil brauchen die Banken jedoch eine explizite Zustimmung der Kunden. Daher verschicken Geldinstitute nun massenhaft Briefe, mit den Änderungen von Preisen und Bedingungen und fordern die Kunden zur Zustimmung auf.
Nach BGH-Urteil: Das müssen Sie bei AGB von Banken beachten
Doch muss man den AGBs zustimmen und was passiert wenn man dies nicht tut? Kredit- und Kontoexpertin Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg beantwortet für die MOPO die wichtigsten Fragen.
Wie sollte man als Kunde regieren, wenn man mit den neuen AGBs seiner Bank nicht einverstanden ist?
„Wenn man die Zustimmung wegen zu hoher Entgelte nicht geben will, bleibt einem nur, sich nach einem anderen Geldinstitut umzusehen“, sagt Kerstin Föller. „Wie lange das dann noch günstig ist, können wir leider auch nicht sagen, da zu befürchten ist, dass so langsam alle Institute Entgelte nehmen oder zumindest Bedingungen an ein kostenloses Konto knüpfen.“
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Nimmt man mit meiner Zustimmung auch rückwirkend Preiserhöhungen hin?
„Unseres Erachtens wäre eine rückwirkende Erhöhung der Preise eine Umgehung des BGH-Urteils und damit nicht zulässig“, so die Kontoexpertin. Aufgrund des BGH-Urteils können einige Bank-Kunden zu viel gezahlte Gebühren der vergangen Jahre sogar zurückfordern.
Verpflichtet man sich auch für zukünftige Preiserhöhungen, wenn man den jetzigen Bedingungen seine Zustimmung erteilt?
„Nein, nach dem BGH-Urteil muss die Bank bei jeder künftigen Preiserhöhung erneut die ausdrückliche Zustimmung des Kunden einfordern.“
Kostenlose Konten? „So langsam nehmen alle Institute Entgelte“
Können Banken einem sofort kündigen, wenn man die AGB nicht unterschreibt?
„Die Banken dürfen den Zahlungsdienstvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer angemessenen Frist (mindestens zwei Monate) kündigen“, sieht Kerstin Föller die Banken hier im Recht. Daher mache es wenig Sinn, gegen eine solche Kündigung Widerspruch einzulegen.
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Was ist überhaupt ein angemessener Betrag für eine Kontoführungsgebühr?
„Da die Kunden unterschiedliches Nutzerverhalten haben, kann man nicht generell sagen, was angemessen wäre.“ Laut Stiftung Warentest sind aber maximal 60 Euro im Jahr verhältnismäßig.
Mit welchen Preiserhöhungen ist neben den Kontogebühren noch zu rechnen?
„Immer mehr Banken und Sparkassen führen jetzt Verwahrentgelte ein. Andere haben kein Pauschalpreis für das Konto, sondern nur einen Basispreis, bei dem dann jede Kontobewegung extra kostet.“ Laut Kerstin Föller gäbe es aber auch Institute, die unterschiedliche Preise für Internetbanking, Geldabheben am Automaten oder an der Kasse oder für den monatlichen Versand der Kontoauszüge berechnen würden. „Der Kreativität der Banken ist hier ein weites Feld eröffnet.“