• Vorsicht, Blow Ups! Bei der Rekordhitze müssen Autofahrer verstärkt mit aufgeplatztem Straßenbelag rechnen.
  • Foto: Mattoff - stock.adobe.com

Hitzewelle: Erhöhte Unfallgefahr durch Blow Ups

Es bleibt heiß und der Supersommer geht in die Verlängerung. Schön für Urlauber und Wasserraten, schlimm für Autofahrer. Neben der Bruthitze müssen sie jetzt wieder mit Hitzeschäden und aufgerissenen Straßen rechnen. Die sogenannten Blow Ups sind besonders gefährlich für Motorrad- und Autofahrer, denn sie erhöhen die Unfallgefahr erheblich, warnt der ADAC.

Hundstage in Hamburg mit Temperaturen von bis zu 45 Grad direkt in der Sonne. Fatale Folge der Rekordhitze: Butterweicher Teer auf den Fahrbahnen und aufgeplatzte Straßen. Zeigt das Thermometer mehr als 30 Grad an, müssen Auto- und Motorradfahrer mit Blow-ups rechnen. Bei diesen Straßenschäden handelt es sich um Aufwölbungen oder Aufbrüche der Fahrbahndecke, die plötzlich und an nicht vorhersehbaren Stellen auftreten können. Sie stellen eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Denn: Wenn es schnell heiß wird und die Hitze über mehrere Tage anhält, heizt sich die Fahrbahn auf und wölbt sich. Betonstraßen können sich aber nicht so sehr verformen wie Fahrbahnen aus Asphalt. Deshalb platzen sie auf. Das betrifft besonders alte Autobahnen und dort vor allem Fugen, Nahtstellen und Abschnitte, die schon von Reparaturen geschwächt sind. Auf betroffenen Streckenabschnitten sollten Autofahrer deshalb besonders vorsichtig fahren, den Abstand zum Vordermann vergrößern und die Geschwindigkeits-Beschränkungen zur eigenen Sicherheit unbedingt einhalten.

Beschädigte Straßen ohne Beschilderung sollten umgehend bei der Polizei oder Autobahnmeisterei gemeldet werden. Der Anteil an Betonfahrbahnen liegt in Südbayern bei etwa 50 Prozent, bundesweit sind rund 30 Prozent der Autobahnen aus Beton. Auch die Frage der Haftung ist entsprechend kompliziert. Wenn es heiß ist, müssen die Autobahn- und Straßenbaumeistereien die Fahrbahnen verstärkt kontrollieren und gegebenenfalls Warnschilder aufstellen oder die Strecken sperren. Nur wenn sie dies nachweislich nicht getan haben und jemand zu Schaden kommt, muss der Staat dafür aufkommen. 

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp