Dachboxen: Hochsaison für den zweiten „Kofferraum“
Wenn jemand eine Reise tut, dann braucht er viel Platz fürs Gepäck. Ganz besonders im Auto, wenn es mit Kind und Kegel auf große Tour geht. In Zeiten von Corona sowieso. Zusätzlichen Stauraum bieten Dachboxen, die jetzt wieder Hochsaison haben. So praktisch der zweite „Kofferraum“ auch ist, es müssen etliche Dinge wie beispielsweise die zulässige Dachlast beachtet werden. Sonst kann’s schnell gefährlich werden, warnt der TÜV-Süd.
Dachboxen verringern den Reisestress durch Extra-Stauraum auf dem Autodach. Karsten Graef vom TÜV-Süd: „Werden technische Normen, Vorschriften von Zuladung und Gesamtgewicht nicht beachtet, wird die Fahrt mit der Dachlast gefährlich.“ Was alles nach oben darf und mit welchem Gewicht, ist für viele Autofahrer ein Buch mit sieben Siegeln. Graef: „Die maximal zulässige Dachlast für Pkw ist nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.“ Sie findet sich in der Bedienungsanleitung und beträgt je nach Fahrzeugtyp üblicherweise zwischen 30 und 100 Kilogramm. Doch zum Inhalt addieren sich noch das Gewicht von Box (ca. 20 kg) und Querträger (ca. fünf kg). Das alles darf die Dachlast nicht überschreiten. Üblich sind inzwischen auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Grundträger mit entsprechenden Befestigungspunkten am Auto. Graef: „Nicht zuletzt dienen die typspezifischen Konstruktionen dazu, Lack- und Blechschäden am Fahrzeug zu vermeiden.“
Der Auf- und Abbau einer Box ist keine Kleinigkeit und sollte nicht allein angegangen werden. Graef: „Kratzer vermeidet man, indem die kritischen Stellen auf dem Dach z.B. mit Handtüchern abgedeckt werden.“ Nach der Montage rät der Fachmann, die Befestigung von Dachbox und Ladung nach ein paar Kilometern nochmals zu prüfen. Den richtigen Dachträger samt Befestigung zu finden, ist trotz aller Vorschriften zumeist unproblematisch.
„Auf den Webseiten namhafter Hersteller kann man sich in aller Regel bis zum gewünschten Fahrzeugtyp durchklicken und das passende System ermitteln“, weiß Graef und empfiehlt nachdrücklich: „Keine Träger, kein Zubehör ohne genormte Kennzeichnung zu verwenden.“
Zudem muss die Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Der Fahrer ist dazu nach Paragraf 22 StVO sogar verpflichtet. Und ganz wichtig: Mit Dachbox, erstrecht mit Beladung, fährt sich der Wagen anders, legt durch die größere Fläche ein deutlich verändertes Fahrverhalten an den Tag. Besonders nach Waldstücken und auf Brücken ist erhöhte Vorsicht geboten. Weitere Folge: Der Spritdurst ist größer. Graef: „Der Mehrverbrauch beträgt etwa ein Liter.“ Unabhängig davon sollte Tempo 130 auf deutschen Autobahnen nicht überschritten werden.