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Urlaub trotz Corona-Pandemie buchen?: Darauf sollten Sie achten

Die niedersächsische Verbraucherzentrale warnt vor übereilten Urlaubsbuchungen. Falls die geplante Reise doch nicht stattfinden kann, bleiben Verbraucher oftmals auf den Kosten sitzen.

Schon lange fordern Verbraucherschützer die Vorkasse-Praxis in der Reisebranche abzuschaffen oder deutlich zu reduzieren. Durch Corona verschärft sich die Lage der Verbraucher: Wenn die Urlauber und Urlauberinnen erst einmal Geld für die Reise gezahlt hätten, sei es schwer, es wieder zurückzubekommen, so Tiana Preuschoff, Reise-Expertin der niedersächsischen Verbraucherzentrale zum NDR 1. Das gelte insbesondere bei kurzfristigen Absagen durch den Reiseanbieter.

Für Verbraucher ist es schwer Geld zurückzubekommen

Außerdem hätten die Reiseunternehmen aus dem vergangenen Corona-Sommer gelernt: Im Kleingedruckten seien teilweise Rücktrittsbedingungen für den Verbraucher erschwert. Daher sei es bei Vertragsschluss besonders wichtig die AGB sorgsam durchzulesen. 

Allerdings könne man im Vorfeld mit den Anbietern Absprachen treffen und klären, was passiert, wenn der Urlaub doch nicht stattfinden kann.

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Vorsicht ist zudem geboten, wenn der Urlaub über einen Reisevermittler gebucht wird. Da könne es bei einer Absage passieren, dass sowohl der Veranstalter als auch der Vermittler auf die andere Partei verweist. Letztlich würde der Verbraucher auf den Kosten sitzen bleiben. (es)

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