Urlaubsfreude pur - doch was, wenn die Reise abgebrochen werden muss? Zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
  • Eine Familie läuft mit ihrem Hund am Strand. Urlaubsfreude pur - doch was, wenn die Reise abgebrochen werden muss?
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In Pandemie-Zeiten: Reiserücktritt und Urlaubsabbruch richtig versichern

Ein positiver Corona-Test kurz vor Urlaubsbeginn durchkreuzt die Reisepläne zum wohl ungünstigsten Zeitpunkt. Der Urlaub ist dahin und die Erholung gleich mit. Gut, wer dann zumindest nicht auf den Reisekosten sitzen bleibt. Helfen kann in diesem Fall eine Reiserücktrittsversicherung. Laut der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 1/2021) ist die Versicherung allerdings kein Muss – auch in Corona-Zeiten nicht. Denn sie schützt vor keinem Risiko, das wirklich existenziell ist. Für bestimmte Personengruppen kann eine Reiserücktrittsversicherung aber sinnvoll sein – wenn bestimmte Punkte beachtet werden.

Für wen ist der Abschluss der Versicherung sinnvoll? Die Experten von Finanztip empfehlen den Abschluss der Versicherung vor allem dann, wenn die Reise sehr teuer ist. Auch für Menschen, die ein erhöhtes Stornorisiko haben, ist die Police sinnvoll. Das gilt etwa für Familien mit kleinen Kindern oder Senioren. Wer das Geld für eine Reiserücktrittsversicherung in die Hand nimmt, der sollte auch gleich den Reiseabbruch mitversichern, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Die Reiserücktrittsversicherung entschädigt Versicherte nämlich nur, wenn der Urlaub noch nicht angetreten ist. Schon nach dem Einchecken am Flughafen braucht es die Abbruchversicherung, um Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet und die Rückreise erstattet zu bekommen. Oft gibt es beide Policen in einem Kombi-Produkt.

Worauf ist beim Abschluss der Versicherung zu achten? Reiseversicherungen können entweder für Einzelreisen oder als Jahresschutz abgeschlossen werden. Nach Angaben der „Finanztest“-Experten lohnt sich der Jahresschutz, wenn mehrere Reisen pro Jahr unternommen werden. Für Familien sei dann ein Familienjahresvertrag sinnvoll. Derzeit sei darauf zu achten, dass die Police im Pandemiefall greife, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Bei einigen Versicherern seien Pandemien nämlich ausgeschlossen. Andere bieten den Schutz demnach nur über eine kostenpflichtige Zusatzversicherung an. Die „Finanztest“ empfiehlt zudem, keine Reiseversicherung mit Selbstbeteiligung abzuschließen.


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Wann zahlen Reiserücktrittsversicherungen? Die Versicherungen kommen für Stornokosten auf, wenn der Versicherte den geplanten Urlaub aus einem persönlichen, schwerwiegenden und unerwarteten Grund absagen muss. Darunter fallen eine Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder auch der Tod eines nahe stehenden Verwandten, so die Stiftung Warentest. Versichert sind außerdem oft schwerwiegende Schäden an der Wohnung durch einen Brand oder Diebstahl sowie der Jobverlust. Reiseabbruchversicherungen kommen darüber hinaus für die Kosten einer vorzeitigen Rückreise auf und erstatten den Teil der nicht genutzten Reiseleistungen. Was gilt, wenn ich vor der Reise positiv auf Corona getestet werde? Selbst die Versicherer, die Pandemien mit abdecken, handeln in diesem Fall ganz unterschiedlich, hat der Test der „Finanztest“ gezeigt. Ein Teil zahle die Stornokosten bereits bei Vorlage eines positiven Testergebnisses. Einige forderten zusätzlich ein ärztliches Attest. Andere zahlten erst, wenn die versicherte Person oder ein Mitreisender Symptome oder gar schwere Symptome habe und diese nachweisen könne. Manche Anbieter leisten außerdem, wenn der Versicherte in Quarantäne muss. Andere nur dann, wenn die Quarantäne aufgrund einer eigenen Erkrankung erfolgt, wie Elke Weidenbach erläutert. Die „Finanztest“ rät daher, immer beim jeweiligen Anbieter nachzufragen.

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In welchen Fällen zahlen die Versicherung nicht? „Eine Reisewarnung an sich ist kein Rücktritts- oder Abbruchgrund“, sagt Weidenbach. Auch bei coronabedingten Einschränkungen am Urlaubsort entschädigt die Versicherung nicht. Pauschalreisende haben in diesen Fällen allerdings oft ohnehin das Recht, die Reise zu stornieren und das Geld vom Veranstalter zurückzubekommen. Individualtouristen sollten bei der Buchung die Stornoregelungen beachten. Wer aus Angst vor einer Infektion die Reise absagt, hat Weidenbach zufolge ebenfalls keine Chance, Geld von der Versicherung zu sehen. Nach Angaben der Stiftung Warentest ist auch eine aufgezeichnete Risikobegegnung in der Corona-Warn-App kein Grund für eine Absage. Was können Versicherte tun, deren aktuelle Reiseversicherung die Besonderheiten einer Pandemie nicht abdeckt? Wenn die bestehende Reiseversicherung im Pandemiefall nicht greift, der kann bei der Buchung darauf achten, dass Stornierungen etwa von Flügen und Übernachtungen noch ganz kurzfristig kostenlos möglich sind. Ansonsten hilft nur nachbessern. Ist der Vorlauf bis zum nächsten Urlaub ausreichend, kann es mit der Kündigung der bestehenden Police und der Buchung einer neuen klappen. (dpa)

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