Eine Frau schreibt in einem Messenger eine Nachricht mit dem Inhalt „Hi Sexy ...“. (Symbolbild)
  • „Hi Sexy ...“. geht in Ordnung, Nacktfotos ohne das Einverständnis des gegenübers allerdings gar nicht.(Symbolbild)
  • Foto: dpa | Sebastian Gollnow

Das gefährliche Spiel mit Dick-Pics und Chat-Sex – das droht Jugendlichen

Immer früher entdecken Jugendliche heutzutage ihre eigene Sexualität. Dazu gehört bei vielen Teenagern auch, anzügliche Bilder oder Videos von sich selbst zu machen und zu verschicken. Wenn das Material in den falschen Händen landet, kann das gefährlich sein – oder sogar strafbar. Eine neue Kampagne der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beschäftigt sich damit.

Der Begriff „Sexting“ hat es aus dem Englischen in die deutsche Sprache geschafft und setzt sich aus „Sex“ und „texting“, übersetzt „Kurznachrichten schreiben“, zusammen. Es geht dabei explizit um erotische Inhalte – das sind neben Texten häufig Bilder oder Videos.

MA HSH: Wichtig, mit Jugendlichen über Themen wie „Sexting“ zu sprechen

Was viele Jugendliche nicht wissen: Sie machen sich damit unter Umständen strafbar, etwa, wenn sie jünger als 14 Jahre sind oder das Material ohne Einverständnis der abgebildeten Person ins Netz gestellt wird. Laut Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes lag der Anteil der Tatverdächtigen unter 18 Jahren, die kinder- und jugendpornografische Bilder verbreitet haben, 2022 bei 41,1 Prozent.

Eines der Plakatmotive, mit denen die MA HSH Jugendliche auf das Thema „Safer Sexting“ aufmerksam machen will. MA HSH
Eines der Plakatmotive, mit denen die MA HSH Jugendliche auf das Thema „Safer Sexting“ aufmerksam machen will. Das Plakat zeigt eine Banane und den Text „Mein Ding“.
Eines der Plakatmotive, mit denen die MA HSH Jugendliche auf das Thema „Safer Sexting“ aufmerksam machen will.

Auf die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Jugendpornographie steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Für Kinderpornographie drohen sogar bis zu zehn Jahre im Knast. Nicht strafbar sind die Bilder und Videos dagegen, wenn 14- bis 17-Jährige sich diese in gegenseitigem Einvernehmen zuschicken.

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„Für Jugendliche ist ein kompetenter Umgang mit digitalen Medien essenziell, um diese sicher und reflektiert nutzen zu können. Dazu gehört auch, über solche zunächst schambehafteten Themen ins Gespräch zu kommen“, sagt Eva-Maria Sommer, Direktorin der MA HSH. Gemeinsam mit Berlin/Brandenburg und Nordrhein-Westfalen hat die Anstalt eine Kampagne gestartet, um über „Safer Sexting“ aufzuklären.

Es gehe nicht nur darum, den Teenagern zu erklären, was sie dürfen, sondern auch zu zeigen, wie sie sich als Betroffene gegen unrechtmäßig verbreitete Bilder wehren können. „Ganz ohne erhobenen Zeigefinger“, betont Sommer.

In der Öffentlichkeit bewerben die Medienanstalten die Kampagne mit Plakaten, die die Aufschriften „Mein Ding!“, „Dein Ding!“, „Unser Ding!“ und „Was’n Ding!“ tragen – und dazu farbenfrohe Früchte und Gemüse zeigen. Diese werden oft als Emoji genutzt, um Körper- und Geschlechtsteile zu symbolisieren. Außerdem gibt es eine begleitende Internetseite, die sich an die Jugendlichen richtet und auch für Eltern oder Lehrkräfte entsprechendes Infomaterial zur Verfügung stellt.

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