„Besitz kinderpornographischer Schriften“: Strafbefehl im Fall Metzelder ausgesprochen
Das Amtsgericht Hamburg-Mitte hat in der Affäre um den ehemaligen Fußballprofi Christoph Metzelder einen Strafbefehl ausgesprochen. Allerdings nicht gegen Metzelder: Sondern gegen dessen frühere Bekannte, Esmeralda J.!
Der Strafbefehl über 1000 Euro beruht darauf, dass J. in einem Chat mit Metzelder 2019 in drei Fällen den Versuch unternommen haben soll „sich den Besitz kinderpornographischer Schriften zu verschaffen“, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Fall Metzelder: Strafbefehl gegen Bekannte ausgesprochen – Prozess beginnt Ende April
Sollte die Frau nun Einspruch gegen den Strafbefehl erheben, würde es auch gegen sie zu einem Prozess kommen. Zudem hatte J. Ein Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren für 500 Euro einzustellen, abgelehnt, denn wie ihr Anwalt verkündete, fühle sich seine Mandantin „unschuldig verfolgt“.
Mit ihrer versuchten Eigenjustiz habe sie gewollt, dass Metzelder ihr verfängliche Bilder schicke, „um ihn zu überführen“.
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Für den Ex-Real-Madrid-Kicker geht es Ende April in Düsseldorf vor Gericht für seinen Prozess, in dem er des Unternehmens angeklagt wird, „einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen“.
Wie der „Spiegel“ dazu berichtete, gab es von Metzelders Anwälten bislang keine Stellungnahme gegen die Vorwürfe.