Corona-Krise trifft die Bundesliga: Diese Rechte haben die Fans beim Geisterspiel
Köln/Düsseldorf –
Geisterspiele, Spielabsagen – die Corona-Krise wird auch die Sportwelt noch etwas länger in Atem halten. Aber was bedeutet das konkret für Verbraucher und Veranstalter? EXPRESS sprach mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Elmar Funke, der sich seit 1999 auf den Bereich des Veranstaltungsrechts spezialisiert hat.
Herr Funke, ein Bundesliga-Spiel findet statt, aber ich darf als Ticketinhaber nicht ins Stadion, weil die Behörden wegen des Coronavirus ein „Geisterspiel“ anordnen. Dann bleibe ich wohl wegen höherer Gewalt auf dem Ticketpreis sitzen – richtig?
Funke: Nein! Höhere Gewalt setzt nicht das Verbraucherrecht außer Kraft. Wenn der Veranstalter seine Hauptleistungspflicht nicht erbringen kann, entfällt auch die Gegenleistungspflicht des Verbrauchers. Der Ticketpreis ist zu erstatten.
Geschieht dies automatisch oder muss ich dafür den Rechtsweg gehen?
Na ja, das ist wie so häufig im Leben. Sollte der Veranstalter das nicht freiwillig tun, müsste ich den Ticketpreis einklagen. Doch davon würde ich aktuell aufgrund der öffentlichen Diskussion nicht ausgehen.
Und als Dauerkartenbesitzer bekomme ich prozentual mein Geld zurück?
Grundsätzlich ja. Oder aber die Klubs überlegen sich besondere Aktionen, vielleicht einen Fanartikel- oder Verzehr-Gutschein. Das ist dann zwar nicht Kulanz im klassischen Sinn, hilft aber definitiv, hier und da möglicherweise vorhandene Klagewilligkeit zu senken.
Kann sich der Veranstalter gegen solche Verdienstausfälle versichern?
Grundsätzlich ja. Es gibt Ausfallversicherungen wegen höherer Gewalt wie schlechtem Wetter oder auch Erkrankungen bei Künstlern. Es gibt auch Versicherungen gegen, nennen wir es mal Grippe-Geschichten oder diverse Krankheitsbilder – aber ich denke, das wird mit Corona jetzt aufhören. Die Versicherer werden ihre AGBs ändern, so wie es seit 9/11, dem Anschlag auf das World Trade Center, keine Terrorismus-Versicherungen mehr gibt.
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Wie schaut es mit den Tageseinnahmen durchs Catering aus? Sprich: 50.000 Leute kommen nicht, trinken kein Bier, keine Cola, essen keine Stadionwurst.
Das müssen die Unternehmer unter sich regeln. Hier geht es um Gewinnerwartungen, wo sich Veranstalter und Dienstleister den Schaden teilen müssen. Bei Messen ist es häufig gängige Praxis, dass 50 Prozent der Standgebühren einbehalten werden, wenn die Behörden die Tore dicht machen. Im Fußball müssten also Verein, Stadion- und Logenbetreiber sowie Caterer eine Lösung finden.
Noch mal zum Begriff der höheren Gewalt. Ab wann ist der denn in der aktuellen Corona-Krise gegeben?
Mit der Anordnung einer Behörde. Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn empfiehlt, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern abzusagen, ist das nicht mehr als eine Empfehlung – jeder Veranstalter muss selbst die Haftungsrisiken abwägen. Sagen das Gesundheitsamt oder das Ordnungsamt eine Veranstaltung ab, dann liegt höhere Gewalt vor. So wird häufig der Schwarze Peter von der Politik an die Behörden weitergeschoben.