Tödlicher Unfall nach Türkei-Spiel: Was beim Autokorso erlaubt ist – und was nicht
Hupen, Fahnen schwenken und Freude zeigen – das Phänomen Autokorso ist in diesem Sommer wieder im Trend. Fußballfans feiern so in den Städten die Erfolge ihrer Nationalmannschaft. Auch an diesem Dienstagabend könnte es zu einigen Autokorsos kommen, wenn die Türkei im Achtelfinale in Leipzig gegen Österreich gewinnen sollte. Doch ist solch ein Autokorso erlaubt und wer haftet bei Schäden? Die Deutsche Presse-Agentur gibt einen Überblick.
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) sagt nein. Laut Straßenverkehrs-Ordnung seien Autokorsos nicht erlaubt, weil unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren verboten ist. Dafür kann es sogar ein Bußgeld von 80 bis 100 Euro geben. Erfahrungsgemäß drückt die Polizei jedoch bei Sportereignissen wie der EM beide Augen zu und duldet das Hupkonzert. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes weist auf ihrem Internetportal darauf hin, dass Autokorsos toleriert werden. Es gebe aber ein „paar Spielregeln”.
Verkehrsregeln müssen eingehalten werden
Rechtliche Grundlage ist nach ADAC-Angaben Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Ordnung. Auch wenn Autokorsos zwar nicht erlaubt, aber geduldet werden, ist es wichtig, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Bei Rot muss also angehalten werden, während der Fahrt darf man sich nicht abschnallen und auch das Handy darf man als Fahrer nicht benutzen. Ebenso ist Alkohol am Steuer natürlich tabu. Und man sollte immer aufeinander Rücksicht nehmen. „Eine Beeinträchtigung Dritter muss auch während Fahrten im Konvoi auf ein zumutbares Maß beschränkt bleiben”, erklärte die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Tödlicher Auto-Unfall nach Türkei-Spiel
Nach dem 2:1 der Türkei gegen Tschechien in der Gruppenphase ist ein 67-Jähriger im Berliner Stadtteil Neukölln laut Polizei von einem Fahrzeug erfasst worden und daraufhin gestorben. Unklar war zunächst, ob der Unfall im Zusammenhang mit einer Fußball-Party stand.
Nach Angaben eines Sprechers stand man mit Polizeistationen in den bisherigen Spielorten mit türkischer Beteiligung in Kontakt, um einen Erfahrungswert zu sammeln. Im Gegensatz zu den bisherigen Partien in Leipzig gibt es auch einen verstärkten Fokus auf die Lage nach dem Spiel. „Dass die Menschen jubeln und feiern wollen, ist ihnen gestattet”, sagte der Sprecher. Sobald eine Gefahrensituation entstehen könnte, werde die Polizei aber einschreiten, betonte der Sprecher.
Kann man sich als Anwohner gegen Autokorsos wehren?
Das ist möglich, gestaltet sich aus Sicht des ADAC in der Praxis allerdings schwierig. Es müsste jeder Fahrer einzeln angezeigt werden. Die Ordnungsbehörde entscheidet dann, ob sie tätig wird.
Wer haftet bei Schäden?
In erster Linie die Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug des Unfallverursachers. So haben auch Mitfahrende im Fahrzeug gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden entsteht, kann dies laut ADAC zu einer Mithaftung führen. Dafür muss jedoch immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden.
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Flagge zeigen ist ebenfalls erlaubt. Egal, ob kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Spiegelsocken oder Aufkleber am Auto. Jedoch darf die Sicht des Fahrenden nicht gefährdet werden. So ist es zum Beispiel verboten, eine großformartige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten. Zudem muss auf der Autobahn sichergestellt sein, dass die Fähnchen nicht den nachfolgenden Verkehr gefährden. Daher rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen. (dpa/bv)