„Es tut mir unendlich leid“: Gericht verurteilt Erpresser von Ex-HSV-Boss Hoffmann
Im Prozess um den gestohlenen Laptop des früheren HSV-Vorstandsvorsitzenden Bernd Hoffmann ist am Dienstag ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 27 Jahre alte Täter der Hehlerei und der versuchten Erpressung schuldig gemacht hat. Es blieb aber unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 13 Monaten ohne Bewährung (Az: 326a Ds 69/20).
Prozess um Erpressung von Bernd Hoffmann: Urteil gefallen
Der Richter sprach von einem Krimi, der dann komödiantische Züge annahm und beinahe mit einem Drama geendet hätte. Hoffmann, der nicht vor Gericht erscheinen musste, war der Rechner im Januar in einem ICE gestohlen worden.
Am Bahnhof von Neumünster kam der Angeklagte für die Summe von 300 Euro an den Computer, für dessen Rückgabe er vom ehemaligen HSV-Boss 5000 Euro forderte. Bei der Übergabe am Volksparkstadion wurde der 27-Jährige verhaftet.
Angeklagter im Fall der Erpressung von Bernd Hoffmann entschuldigt sich
Bei einem aufgezeichneten Telefonat hatte sich der Täter als HSV-Fan bezeichnet. Fast im Scherz hatte Hoffmann gesagt, dass es teurer geworden wäre, wenn er St.-Pauli-Fan gewesen wäre. Zudem hatte er ihm Karten für ein Aufstiegsspiel der Hanseaten angeboten.
Bei der Strafbemessung sei das Geständnis des vielfach vorbestraften Täters berücksichtigt worden, betonte der Richter in seiner Begründung.
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Auch habe der zweifache Familienvater bislang keine Vermögensdelikte begangen. „Mir tut die Sache unendlich leid“, sagte der 27-Jährige in seinem Schlusswort.