Bochum Torwart Drewes hält ein Feuerzeug in der Hand

Bochum-Keeper Patrick Drewes hält ein Feuerzeug in der Hand, mit dem er zuvor abgeworfen worden war. (Foto: imago/Matthias Koch)

Feuerzeug-Skandal: Darum geht jetzt auch der FC St. Pauli in Berufung

Jetzt mischt auch der FC St. Pauli offiziell mit! Der Kiezklub ist wie auch Bundesliga-Kellerkonkurrent Holstein Kiel sind gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts im Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum in Berufung gegangen. Dies teilte der DFB mit.

Die beiden Klubs schlossen sich damit den Berlinern an, die vor dem DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts anfechten. Dieses hatte das ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel am 14. Dezember 2024 mit 2:0 für Bochum gewertet.

Kiel und St. Pauli wären im Abstiegskampf indirekt betroffen, bekäme der Tabellenletzte Bochum statt des einen Punkts aus dem Union-Spiel alle drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen. Dieses Urteil hatte das DFB-Sportgericht am 9. Januar gefällt. Es sah Bochum geschwächt, nachdem der Torwart Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock am Kopf getroffen worden war sowie ausgewechselt und vom Feldspieler Philipp Hofmann ersetzt werden musste, da das Wechselkontingent des VfL erschöpft war.

Göttlich: „Es geht auch um die Integrität des Wettbewerbs“

Oke Göttlich hatte das Urteil scharf krisitisiert: „Es geht auch um die Integrität des Wettbewerbs“, sagte der St. Pauli-Präsident. „Das muss man mal ganz klar sagen. Hier werden Strafen auch wieder kollektiviert.“ Die Begründung, dass dadurch eigentlich Leute davon abgehalten werden sollen, Sachen zu schmeißen, ergebe keinen Sinn. „Die haben jetzt wiederum eine Rechtfertigung, dass sie auch in den Wettbewerb eingreifen können, indem sie Sachen aufs Feld schmeißen.”

St. Pauli-Präsident Oke Göttlich imago/Oliver Ruhnke
Oke Göttlich spricht auf einer Pressekonferenz
St. Pauli-Präsident Oke Göttlich

Er befürchte eher durch so ein Urteil den Rückschluss, dass man in den Wettbewerb eingreifen könne: „Was passiert, wenn ein Blau-Weißer mal in einer Schwarz-Gelben Kurve das auch bewusst nutzt? Ich finde ehrlicherweise, das da auch rein juristisch nicht so ganz das Augenmaß gehalten wurde.”

DFB-Verhandlung im Februar?

Holstein und der Kiezklub waren an dem Verfahren bislang nicht beteiligt. Der DFB teilte mit, die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sehe in dem Paragrafen 26.2 eine solche Möglichkeit vor, unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“.

Ob das Berufungsverfahren mündlich oder schriftlich abgehalten wird, entscheidet das DFB-Bundesgericht. Zur Verhandlung könnte es im Laufe des Februars kommen. Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Eine darüber hinaus gehende Berufung wäre vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich. (dpa/la)

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