„Rechtsfehlerhaft“: So begründet St. Pauli den Einspruch gegen das DFB-Urteil
Anfangs klang es noch etwas vage. Im Rahmen des Heimspiels gegen Frankfurt hatte St. Paulis Präsident Oke Göttlich zwar das Urteil des DFB-Sportgerichts zum Spiel zwischen dem 1. FC Union Berlin und dem VfL Bochum hart kritisiert, ein eigenes juristisches Eingreifen aber wegen der noch nicht geklärten Lage zumindest in Frage gestellt. Inzwischen ist alles anders. Warum, erklärte der Kiezklub auf MOPO-Anfrage.
Die Partie an der Alten Försterei war bekanntlich beim Stand von 1:1 wegen eines Feuerzeugwurfs lange unterbrochen und dann mit einem Nichtangriffspakt bis zum Schlusspfiff fortgesetzt worden. Im Prozess verlagerte das Gericht die Schuldfrage, prangerte Referee Martin Petersen an und verkündete eine 2:0-Wertung zugunsten Bochums. Union legte sofort Einspruch ein, nun schloss sich neben Holstein Kiel auch St. Pauli an.
St. Pauli sieht Folgen für unbeteiligte Dritte
„Der FC St. Pauli ist der Ansicht, dass die Wertung des Spiels mit 0:2 rechtsfehlerhaft ist“, heißt es in der Stellungnahme. „Zum einen geht es dabei um die Folgen für den Wettbewerb und unbeteiligte Dritte – zum anderen um die Frage, ob die Entscheidung rechtmäßig ist.“ Man sei der Meinung, „dass eine solche Spielwertung in diesem Fall von der Rechts- und Verfahrensordnung nicht vorgesehen ist und das Gericht damit über seinen von der DFB-Satzung gesetzten Spielraum hinaus eine Entscheidung getroffen hat, die in dieser Form nicht vorgesehen ist“.
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Dadurch könne ein Präzedenzfall geschaffen werden, wonach ein Gericht dem Schiedsrichter zustehende Wertungen aufhebe und durch eigene Erwägungen ersetze. „Wenn das Gericht aber der Meinung ist, dass die betreffende Schiedsrichterentscheidung nicht korrekt war, wäre die richtige Rechtsfolge, das Spiel zu wiederholen.“