Anwalt Prof. Christoph Schickhardt VfL Bochum, Jonas Schlevogt Direktor Recht, VfL Bochum, Geschäftsführer Ilja Kaenzig VfL Bochum

Bochums Anwalt Christoph Schickhardt (l.) kämpfte mit harten Bandagen vor dem DFB-Bundesgericht – und gewann. Foto: imago/Matthias Koch

„Sauerei“ und „Unsinn“: Gerichts-Zoff geht für St. Pauli doppelt bitter zu Ende

Das DFB-Bundesgericht hat am Freitag die Berufung im Feuerzeugwurf von Berlin verhandelt und ein Urteil gefällt. Der FC St. Pauli kassierte dabei gleich eine doppelte Niederlage.

Sieg am Grünen Tisch für den VfL Bochum – schon wieder: Das „Skandalspiel von Köpenick“ wird mit 2:0 für das Bundesliga-Kellerkind gewertet und hat damit massiven Einfluss auf den Abstiegskampf. Das DFB-Bundesgericht bestätigte nach der mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt/Main das ursprüngliche Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar gegen Union Berlin.

Vorsitzender Richter sieht Schwächung für VfL Bochum

„Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt“, begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: „Das liegt auf der Hand.“



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Durch den Richterspruch wurde die Berufung der Berliner gegen das Urteil des Sportgerichts zurückgewiesen. Das Bundesgericht ist die letzte DFB-Instanz. Die Parteien haben aber noch die Möglichkeit, vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften zu ziehen.

FC St. Pauli wurde vom Verfahren ausgeschlossen

Zunächst wurde der FC St. Pauli ebenso wie Holstein Kiel in einem ersten Beschluss am Freitag vom Verfahren ausgeschlossen. Beide abstiegsbedrohten Klubs hatten ebenfalls Berufung eingelegt, weil sie ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung“ hätten. Nach Ansicht des Gerichts war die Berufung unzulässig. „Weder St. Pauli noch Kiel bekommen Punkte“, sagte Riedmeyer: „Es wäre ein viel zu weit gehendes Auslegungskriterium, wenn jeder Verein Berufung einlegen könnte.“ St. Pauli „prüft, gegebenenfalls gegen diese Entscheidung vorzugehen“.

Union hatte die Sportgerichts-Entscheidung zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen Bochum angefochten. Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden. „Entscheidungen am Grünen Tisch sind immer das allerletzte Mittel. Die Umstände ließen uns aber kaum andere Möglichkeiten“, begründete der Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz damals seine Entscheidung: „Es war quasi ein Spielabbruch.“

Union-Präsident Zingler greift das DFB-Sportgericht an

Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches von einem Union-Mitglied aus der Berliner Fankurve geworfen wurde. Der 31-Jährige konnte nicht weiterspielen, musste nach eigenen Angaben mit Schwindel und Übelkeit ins Krankenhaus. Die Partie unter der Leitung von Schiedsrichter Martin Petersen wurde nach rund 30 Minuten Unterbrechung ohne Drewes fortgesetzt, das Ergebnis mit einem „Nichtangriffspakt“ ins Ziel gebracht. Laut VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig habe Bochum aber „nur unter Protest“ weitergespielt.

„Das Werfen von Gegenständen ist asozial. Natürlich muss das hart bestraft werden“, sagte der Berliner Präsident Dirk Zingler, der in seiner Einlassung während der Verhandlung das Sportgericht und den VfL attackierte: „Das Sportgericht hat bei seinem Urteil ein Ermessen an den Tag gelegt, dass ihm nicht zusteht. Und wir würden im Gegensatz zu Bochum keinen Einspruch einlegen in einem solchen Fall.“

Bochums Anwalt Schickhardt schießt scharf zurück

Bochums Anwalt Christoph Schickhardt bezeichnete die Argumente der Berliner „größtenteils als Unsinn, der nicht besser wird, wenn man ihn ständig wiederholt“. Bei seinem Plädoyer legte Schickhardt nach: „Wenn Union Berlin das Sportgericht so angreift, ist das unangemessen und scharf zu kritisieren“, sagte der 69-Jährige und bezeichnete Teile der Berliner Vorwürfe als „Sauerei“: „Das Urteil des Sportgerichts ist unmissverständlich richtig.“ Berlin treffe „die volle Breitseite der Schuld“.

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Der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner sah den Fall „ganz einfach“: „Da sind die Punkte weg – und sonst nichts. Das ist ein Automatismus.“

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Vor dem Urteil rangierte Bochum mit 15 Punkten nach 23 Spieltagen auf dem vorletzten Tabellenplatz, die Berliner hatten 24 Zähler auf dem Konto. Bochum trifft am Samstag auf die TSG Hoffenheim, Union muss am Sonntag gegen Kiel ran. Die Auswirkungen des Urteils treffen den FC St. Pauli fast so hart wie Union Berlin, denn der VfL rückt durch die zwei zusätzlichen Punkte bis auf vier Zähler an den Kiezklub heran und könnte im schlimmsten Fall aus Hamburger Sicht den Rückstand am Samstag auf einen Punkt verkürzen. (sid/mp)

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