Lucas Hernández
  • Lucas Hernandez erschien bereits heute vor Gericht
  • Foto: imago/Sven Simon

Blitz-Besuch in Madrid: Hernández schon vor Gericht

Lucas Hernández vom Bayern München hat sich wegen seiner drohenden Haftstrafe von sechs Monaten einen Tag früher als vorgesehen einem Gericht in Madrid gestellt. Wie der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJ) in einer Erklärung mitteilte, erschien der 25-Jährige am Montag „um 11.30 Uhr freiwillig, einen Tag, bevor er vorgeladen wurde“. Sollte seine Berufung abgelehnt werden, müsste er damit spätestens am 28. Oktober seine Haftstrafe in einer Strafanstalt seiner Wahl antreten.

Ursprünglich sollte der Weltmeister von 2018 am Dienstag in der spanischen Hauptstadt vor Gericht erscheinen, um dort seine Anordnung zur im Dezember 2019 verhängten Haftstrafe entgegenzunehmen. Damit Hernández zum Champions League-Spiel gegen Benfica am Mittwoch mit dem Team anreisen kann, sei das Gericht dem Spieler aber entgegengekommen, verriet der FC Bayern.

Countdown läuft: Wird Hernández‘ Bewährung angenommen?

Hernandez war wegen eines Verstoßes gegen ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber seiner heutigen Ehefrau verurteilt worden. Nun habe er „zehn Tage Zeit, sich freiwillig ins Gefängnis zu begeben“, ergänzte der TSJ. Hernández könnte einem Gefängnis-Aufenthalt entgehen, wenn seine Berufung rechtzeitig angenommen wird. Es bleibe abzuwarten, ob das Madrider Gericht innerhalb der Frist reagiere und zu seinen Gunsten entscheide, sagte eine Quelle des TSJ der Nachrichtenagentur AFP.

Gericht: „Sehr gravierendes Delikt“

Zudem verteidigte Luis Sala, Pressechef des Madrider Oberlandesgerichts, zuletzt das Urteil: „Es gibt zwei Verurteilungen wegen häuslicher Gewalt und zudem noch eine dritte wegen Urteilsbruchs. Das ist ein sehr gravierendes Delikt“, so Sala zur „Bild“.

Bayern-Coach Julian Nagelsmann äußerte sich gegenüber dem BR Fernsehen jedoch dennoch zuversichtlich: „Ich bin froh, wenn er am Mittwoch in Lissabon wieder zur Mannschaft stößt und dann spielen kann.“ Zu den konkreten Vorwürfen wollte der 34-Jährige hingegen keine Stellung beziehen, schließlich sei es ein „privates Thema, das er auch privat halten soll.“ Sportlich wäre eine Niederlage des Münchener Rekordeinkaufs vor Gericht ein herber Verlust, zuletzt attestierte Nagelsmann Hernández seine „beste Saisonleistung“.

Rechtsanwalt Wassmer: „Reelle Gefahr, dass Hernández in Haft muss“

Eher weniger optimistisch gibt sich der in Madrid ansässige Rechtsanwalt Sven Wassmer. „Das Gericht kann die Vollstreckung erst mal aussetzen“, sagte Wassmer. Es sei wahrscheinlich, dass eine Entscheidung des Landgerichts über die Berufung Hernández‘, die nicht unverzüglich zu erwarten sei, abgewartet werde. „Er klammert sich an den letzten Strohhalm“, ergänzte Wassmer. Die einzige Hoffnung für Hernández bestehe darin, „dass das Vollstreckungsgericht zweiter Instanz eben doch zu dem Entschluss kommt, dass er in seiner spezifischen Situation nicht in Haft sollte“. Hierbei könnten sein geregeltes familiäres sowie berufliches Umfeld eine Rolle spielen. 

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Das sei eine Ermessensentscheidung des Gerichts, sagte Wassmer, aber „ich würde nicht sagen, dass er auf jeden Fall davonkommt“. Es bestehe „die reelle Gefahr, dass er in Haft muss“. Das Gericht müsse eine Ausnahme anwenden, Hernández erfülle allerdings die Kriterien dafür nicht, da er schon vorbestraft ist und die spanischen Gerichte bei häuslicher Gewalt streng sind.

Hernández: Verstoß gegen Kontaktverbot wegen Versöhnung

Im Februar 2017 wurden sowohl der damalige Profi von Atlético Madrid als auch seine Freundin nach einem Streit wegen häuslicher Gewalt zu 31 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt, außerdem wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen.

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Hernández und seine Freundin hatten sich nach dem Streit allerdings versöhnt und einige Monate später geheiratet. Bei der Rückkehr aus den Flitterwochen wurde der Franzose aufgrund des Verstoßes gegen das weiterhin geltende Kontaktverbot verhaftet. (kk/dpa/sid)

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