Hochrisikospiele: Müssen weitere Klubs für Polizeieinsätze zahlen?
Müssen zukünftig neben Werder Bremen auch weitere deutsche Klubs bei Hochrisikospielen für die zusätzlichen Kosten der Polizei aufkommen? Die Rechnungshöfe der Länder sind jedenfalls dafür und haben das Bremer Modell den Ländern nahegelegt.
Im Streit um die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen droht dem deutschen Fußball Ungemach. Die Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder und des Bundes halten es für richtig, Gebühren für zusätzliche Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen in Fußballstadien zu verlangen. Einen entsprechenden Beschluss fassten sie zum Abschluss ihrer Herbstkonferenz am Mittwoch in Berlin.
„Staatliche Einnahmen verbessern“: Rechnungshof sieht Bremen als Vorreiter
Bislang hat der Stadtstaat Bremen als einziges Bundesland eine entsprechende Gebührenordnung. „Wir empfehlen, dass auch die anderen Länder solche Gebührentatbestände einführen“, sagte die Präsidentin des Berliner Rechnungshofs und Gastgeberin des Treffens, Karin Klingen, im Anschluss an die Konferenz.
Klingen wies darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit dieser Regelung im März 2019 bestätigt habe. Die Rechnungshöfe betrachteten es als sinnvoll, wenn bei gewinnorientierten Hochrisikoveranstaltungen, die erfahrungsgemäß zu einem polizeilichen Mehraufwand führten, vom Veranstalter Gebühren erhoben werden könnten, sagte sie. Zur Begründung sagte sie, es sei für die Länder notwendig, bei Einnahmen- und Ausgaben Prioritäten zu setzen. „Wir würden das als eine Möglichkeit sehen, staatliche Einnahmen sinnvoll zu verbessern.“
Starten Sie bestens informiert in Ihren Tag: Der MOPO-Newswecker liefert Ihnen jeden Morgen um 7 Uhr die wichtigsten Meldungen des Tages aus Hamburg und dem Norden, vom HSV und dem FC St. Pauli direkt per Mail. Hier klicken und kostenlos abonnieren.
Die Deutsche Fußball Liga wollte sich zu dem Beschluss zunächst nicht äußern. Sie sieht die Erstattung zusätzlicher Polizeikosten bei Hochrisikospielen aber grundsätzlich als rechtswidrig an.
Aus Rücksicht auf Corona-Situation: Beschluss kommt erst lange nach Werder-DFL-Streit
Hintergrund des Streits ist die Vorgehensweise des Landes Bremen, das solche Gebührenbescheide für Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen an die DFL geschickt, die diese an den aktuellen Fußball-Zweitligisten SV Werder weitergeleitet hatte. Werder entstanden dadurch bei jedem betroffenen Spiel Kosten in sechsstelliger Höhe. Das Land Bremen und die DFL hatten über dieses Thema auch vor Gericht gestritten. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Bremer Vorgehen vor zwei Jahren aber für rechtens erklärt.
Das könnte Sie auch interessieren: Weibliche DFB-Spitze? Lahm will keine Frau nur für die Quote
Dass die Rechnungshofpräsidenten den Beschluss erst mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gefasst haben, begründete Klingen damit, dass man nicht während der Pandemie darüber entscheiden wollte, als es bei den Fußballspielen erhebliche Einschränkungen gegeben habe. „Deshalb erfolgt das nun.“ Klingen wies darauf hin, dass Fußball der Hauptanwendungsfall sei, es aber grundsätzlich um Hochrisikoveranstaltungen gehe, bei denen regelmäßig ein hoher polizeilicher Mehraufwand entstehe. (aw/dpa)