Dietmar Hopp im Stadion in Hoffenheim
  • Dietmar Hopp unterstützt die TSG Hoffenheim bereits seit mehreren Jahren finanziell, 2015 erhielt der Verein deshalb einen Sonderstatus im Rahmen der 50+1 Regel. Dieser entfällt nun.
  • Foto: imago/Michael Weber

Milliardär Hopp kam gar nicht erst: TSG Hoffenheim ist wieder ein „normaler“ Verein

Die Erleichterung im VIP-Bereich der Arena war um 20.22 Uhr fast greifbar. Dass die Beiträge nicht erhöht werden, sorgte für kollektives Aufatmen bei den 175 anwesenden Mitgliedern der TSG Hoffenheim. Die Stabilität beim Obolus schien den Klubangehörigen fast wichtiger zu sein als die Sportgeschichte, die sie sieben Minuten zuvor geschrieben hatten. Die Rückkehr in den Kreis der regulären Bundesligisten war für die meisten Mitglieder offensichtlich keine große Sache – vielleicht auch weil der Protagonist fehlte.

Mehrheitseigner Dietmar Hopp war gar nicht dabei, als er die TSG bei der Versammlung am Montagabend wieder zu einem „normalen“ 50+1-Klub machte. In Abwesenheit gab der Milliardär seine Stimmrechtsmehrheit bei der Profi-Abteilung an den eingetragenen Verein zurück. Damit verzichtet der 83-Jährige nach acht Jahren „Regentschaft“ auf seinen Sonderstatus. Diesen Schritt hatte Hopp bereits am 1. März angekündigt.

Dietmar Hopp verzichtet auf Stimmrechtsmehrheit bei der TSG 1899 Hoffenheim

Nun folgten ihm die Mitglieder mit großer Mehrheit. Nur sechs Vereinsangehörige stimmten nicht für den vom Vorstand eingebrachten Antrag. Dem Votum ging lediglich eine kurze Diskussion voraus. Nur wenige Mitglieder äußerten ihre Zukunftsängste, die von Seiten der Klubspitze aber erfolgreich zerstreut wurden. Hopp hielt bisher entsprechend seiner Kapitaleinlage 96 Prozent der Stimmrechte. Sein Kapital wird Hopp, der im Lauf der Jahre mehrere Hundert Millionen Euro in den Klub gesteckt hat, im Profibereich belassen.

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„Mir ging es nie um Macht“, hatte Hopp bei der Ankündigung seines Rückzugs gesagt: „Wir haben vor und nach der Erteilung der Ausnahmegenehmigung immer im Sinne von 50+1 agiert. Der Sonderstatus diente nie dazu, diese Regelung aushöhlen oder unterwandern zu wollen. Ich weiß, dass die 50+1-Regelung, die ich immer befürwortet habe, ein hohes Gut im deutschen Fußball darstellt.“

Investorensperre: Leverkusen und Wolfsburg nun die einzigen Ausnahmeklubs

Hoffenheim zählte bisher neben Bayer Leverkusen und dem VfL Wolfsburg zu den von der DFL genehmigten Ausnahmen mit Blick auf die sogenannte Investorensperre. Die Kraichgauer erhielten den Sonderstatus im Juli 2015 als Folge der langjährigen finanziellen Unterstützung Hopps. Schon seit mehreren Jahren finanziert sich die Spielbetriebs GmbH der Hoffenheimer allerdings aus eigenen Mitteln – vor allem durch Transferüberschüsse. Dennoch wurden in der Vergangenheit im Umfeld des Vereins immer wieder Bedenken wegen der Entscheidungshoheit Hopps laut. Dieser Kritik hat er nun den Wind aus den Segeln genommen.

Hopp bewahrte den Klub durch seinen Schritt auch vor möglichen negativen Auswirkungen. Die DFL hatte vor drei Monaten angekündigt, mit einer Anpassung der 50+1-Regel mehr Rechtssicherheit schaffen zu wollen. Demnach sollen künftig keine weiteren Ausnahmen von der Regel erteilt werden. Für Leverkusen und Wolfsburg sollen zudem gewisse Bedingungen greifen.

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„Im Zuge der Debatten ist es mir jetzt wichtig, für die TSG klare Verhältnisse im Sinne der geltenden Regularien zu schaffen“, hatte Hopp im Vorfeld der Versammlung erklärt. Schließlich habe er sich diesen Regeln „immer verpflichtet gefühlt“. (sid/js)

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