Sommermärchen-Verfahren geht weiter: Gericht hebt Einstellungsbeschluss auf
Die „Sommermärchen-Affäre“ geht überraschend in die nächste Runde: Das Verfahren gegen die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach (72) und Theo Zwanziger (77) sowie den langjährigen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (81) wird doch fortgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hob am Montag den Einstellungsbeschluss des Landgerichts vom 27. Oktober 2022 auf.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio „Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 vor“, hieß es. Die früheren DFB-Funktionäre sollen „bewirkt bzw. daran mitgewirkt haben“, dass die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 6,7 Millionen Euro „zu Unrecht als Betriebsausgabe des DFB im Jahr 2006 ertrags- und steuermindernd verrechnet worden sei“.
Landgericht führt Verfahren nun fort
Das Landgericht hatte das Verfahren mit Blick auf das „Doppelbestrafungsverbot“ eingestellt. Zuvor war gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt ein Strafverfahren in der Schweiz aufgrund der Verjährung eingestellt worden, in dem ihnen vorgeworfen worden war, über den eigentlichen Zweck der Millionen-Zahlung ein Jahr vor der Heim-WM 2006 vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben.
„Der Aburteilung der Angeklagten stehe nicht das Doppelbestrafungsverbot entgegen, da das schweizerische Verfahren nicht dieselbe Tat, sondern ein Vortatgeschehen betreffe“, teilte das OLG nun mit. Das Verfahren sei nun vom Landgericht fortzuführen.
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Die Ermittlungen zu den Geldflüssen in der „Sommermärchen-Affäre“ ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. Konkret geht es um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom deutschen WM-Organisationskomitee über die FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen wurden. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von OK-Chef Franz Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen. (sid/dv)