Spielergewerkschaft schlägt Alarm: Kündigung wegen Palästina-Post nicht immer erlaubt
Posts mit politischen Inhalten können für Profis schwerwiegende Folgen haben. Ob Maßnahmen wie eine fristlose Kündigung erlaubt seien, müsse jedoch juristisch geprüft werden. „Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit ist insbesondere dann begrenzt, wenn Straftaten wie Beleidigung oder Volksverhetzung begangen werden“, sagte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV, der Deutschen Presse-Agentur: „Inwieweit strafrechtliche Verstöße vorliegen und arbeitsrechtliche Sanktionen rechtskonform sind, ist im Einzelfall zu beurteilen.“
Klar sei aber: „Insbesondere bei kriegerischen Auseinandersetzungen sollten Personen des öffentlichen Lebens ihrer Vorbildfunktion gerecht werden“, sagte Baranowsky: „Ziel muss es sein, zu deeskalieren und dauerhaften Frieden zu schaffen.“
Zahlreiche Fußballprofis setzten Pro-Palästina-Postings ab
Nach dem terroristischen Angriff der Hamas auf israelische Zivilisten und der verheerenden Eskalation des Nahost-Konflikts hatten in den vergangenen Tagen einige Profis mit Pro-Palästina-Postings in den sozialen Medien für Aufsehen gesorgt. Der Mainzer Anwar El Ghazi wurde vom Spiel- und Trainingsbetrieb seines Klubs freigestellt.
Das könnte Sie auch interessieren: Nach Pro-Palästina-Post: Bundesliga-Profi mit sofortiger Wirkung suspendiert
Baranowsky nimmt dabei aber auch die Vereine in die Pflicht. „Wichtig ist auch die “, sagte er: „Gerade im Sport gilt es, junge Menschen frühzeitig zu sensibilisieren und bei Problemen das Gespräch zu suchen.“ (dpa/mg)