Tennisball-Protest: Zweitligist scheitert mit Einspruch gegen harte DFL-Strafe
Zweitligist VfL Osnabrück ist mit seinem Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste im Investorenstreit gescheitert. Das Sportgericht des DFB wies den Protest zurück und bestätigte die Strafe in Höhe von 20.000 Euro für die Niedersachsen.
Osnabrück hatte als erster Verein Einspruch gegen die Strafe wegen der Fan-Proteste gegen einen möglichen Einstieg eines Investors bei der DFL eingelegt. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann innerhalb einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.
Osnabrück teilte mit, der Verein prüfe nun den Umgang mit der Entscheidung und die weiteren Optionen. Neben einer Berufung vor dem DFB-Bundesgericht gehöre dazu auch der mögliche Gang vor ein ordentliches Gericht.
„Dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt“
Der DFB hatte den als Zweitliga-Absteiger feststehenden Klub zu der Geldstrafe verurteilt, nachdem Fans in drei Heimspielen insbesondere Tennisbälle auf den Rasen geworfen und für Spielunterbrechungen gesorgt hatten. „Wenn friedliche Proteste zur Meinungsäußerung nicht stören dürfen, dann wird ein Grundprinzip ad absurdum geführt“, hatte VfL-Geschäftsführer Michael Welling zur Begründung des Einspruchs gesagt.
Wochenlang hatten die Fans mit Flummis, Tennisbällen und Schokotalern gegen den geplanten Einstieg eines Investors bei der DFL protestiert. Der Deal platzte schließlich – auch, weil der Druck vonseiten der Anhänger immer größer wurde. Mehrere Clubs hatten angeregt, auf Strafen zu verzichten. (dpa/lmm)