Polizeieinsatz bei einem HSV-Spiel im Bremer Weserstadion
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Hamburg darf Polizeikosten HSV und St. Pauli in Rechnung stellen – Kritik von Fans

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).

Die angegriffene Norm sei mit dem Grundgesetz vereinbar, erklärte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in der Urteilsverkündung. Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Das sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel. 

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. 

Ein Spiel des HSV löste den Rechtsstreit aus

Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 – damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.

Die DFL hielt diese Regelung für verfassungswidrig und damit nichtig – und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung. Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich – und nicht die Organisatoren.

Finanzielle Folgen für die Vereine

Mit dem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. Allein in der ersten Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg – das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei.

Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.

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In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.

Fan-Sprecher fordert gleiche Regelung für Volksfeste

Kritik hagelte es erwartungsgemäß von Fan-Seite. Das Fan-Bündnis „Unsere Kurve“ nehme das Urteil „fassungslos zur Kenntnis“, hieß es: „Nach unserer Auffassung und im Einklang mit den Ansichten unzähliger Fachleute ist die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und Ordnung eine Kernaufgabe des Staates.“ Diese sei aus Steuermitteln zu erfolgen, die der Profifußball in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro pro Jahr bereits leiste, so das Bündnis.

Für Jost Peters verkomme durch das Urteil die „Polizeiarbeit zur simplen Dienstleistung“. Der erste Vorsitzende von „Unsere Kurve“ fordert: „Es ist nun unabdingbar, dass den Klubs Entscheidungsgewalt in der polizeilichen Einsatzplanung eingeräumt wird und überdimensionierte Polizeieinsätze endlich ein Ende haben.“

Peters spricht sich zudem dafür aus, die Anhänger der Vereine mehr zu integrieren. „Da Fans an vielen Standorten eng mit dem eigenen Verein im Austausch sind, muss jetzt auch deren Expertise Einfluss finden“, sagte Peters.

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Sprecher Thomas Kessen betonte, dass das „zweifelhafte“ Urteil „fair und gleich auf alle öffentlichen Großveranstaltungen angewendet werden“ müsse, wie den Bremer Freimarkt, das Münchner Oktoberfest oder den Kölner Karneval. (dpa)

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