Entscheidung „irregulär“? Neue Entwicklung im Lizenz-Streit des HSV Hamburg
Im Lizenzstreit um den HSV Hamburg hat der Bergische HC weitere juristische Schritte angekündigt. Die Entscheidung des Schiedsgerichts der Handball-Bundesliga (HBL), den Hamburgern die Lizenz für die kommende Saison unter einer Bedingung zu erteilen, sei für den möglichen Absteiger „nicht nachvollziehbar“ und „irregulär“.
Der „BHC hat diese Erkenntnisse und seine Rechtsauffassung bereits vor der Entscheidung des Schiedsgerichts zunächst gegenüber der HBL und dann im Rahmen einer eigenen Schiedsklage vorgetragen, um eine statutenkonforme Lizenzierung herbeizuführen“, hieß es in einer Mitteilung des Klubs: „Diesen Weg werden wir zur Wahrung unserer eigenen Rechte weitergehen.“
Am Donnerstagabend hatte das Schiedsgericht den Hanseaten Hoffnungen gemacht, dass der frühere Meister und Europapokalsieger nächste Saison doch in der Bundesliga spielen kann. Der Verein müsse bis zum 5. Juni eine „zusätzliche Sicherheitsleistung zur Abdeckung des Risikos zukünftig möglicherweise entstehender finanzieller Risiken“ erbringen, um die Spielberechtigung endgültig zu erhalten, hatte die HBL mitgeteilt. Die nicht genannte Summe müsse bis zum kommenden Mittwoch auf dem Konto der HBL eingehen.
Der Klassenerhalt des BHC steht auf der Kippe
„Das Urteil steht den Zielen der Lizenzierung, verlässliche und glaubwürdige Management- und Finanzstrukturen auszubauen, diametral entgegen“, schrieb der BHC in einer Stellungnahme: „Ein Lizenzierungsverfahren, in dem zwingende Ausschlussfristen und finanzielle Kriterien für die Teilnahme am Spielbetrieb nach freiem Ermessen disponiert werden, bietet keine Grundlage für einen sportlich fairen und wirtschaftlich integren Wettbewerb.“
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Sollten die Hamburger die Lizenz endgültig bekommen, steigt nach derzeitigem Stand der Bergische HC in die 2. Bundesliga ab. Die Lizenzierungskommission der HBL hatte den Hamburgern die Lizenz verweigert, weil der HSV nach Ansicht der Liga, „den Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“ schuldig geblieben war. (sid/lw)