Liverpool darf nicht einreisen: Champions League: Verliert Leipzig 0:3 ohne zu spielen?
Sachsens Vorzeige-Klub droht zu einem besondern Corona-Opfer zu werden: RB Leipzig muss binnen knapp einer Woche eine Lösung für die Austragung des Champions League-Spiels gegen den FC Liverpool finden.
Das geht aus den für die K.o.-Phase der Königsklasse aktualisierten Bestimmungen der UEFA hervor. Demnach muss Leipzig die UEFA bis zum 8. Februar informieren, ob das Spiel plangemäß am 16. Februar in der Red Bull Arena durchgeführt werden kann.
Derzeit verhindern dies die bis 17. Februar geltenden deutschen Einreiseregeln für Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten, zu denen Großbritannien zählt.
„Die UEFA steht sowohl mit den betreffenden Klubs als auch mit dem Deutschen Fußball-Bund in Kontakt, die wiederum Kontakt zur deutschen Regierung haben. Im Moment können wir keine weiteren Informationen geben“, teilte die UEFA mit.
Champions League: Stolpert Leipzig über die Corona-Regeln?
Laut den Regularien muss der Bundesliga-Zweite Leipzig sicherstellen, dass das Spiel ausgetragen wird. Sollte dies im eigenen Stadion nicht möglich sein, muss RB der UEFA einen neutralen Spielort vorschlagen.
Ein Tausch des Heimrechts wäre nur möglich, wenn beide Vereine zustimmen. Das Rückspiel ist am 10. März. Das Achtelfinale muss laut UEFA bis zum 2. April komplett gespielt werden. Findet Leipzig keine Lösung, wird das Spiel mit 0:3 gewertet.
Corona und die Champions League: Leipzig will gegen Liverpool nicht umziehen
Klub-Vertreter hatten sich zuletzt optimistisch gezeigt, das Spiel im eigenen Stadion austragen zu können. Ziel sei es nicht, an einem alternativen Ort zu spielen, hatte RB-Vorstandschef Oliver Mintzlaff betont.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte am Montag allerdings klargestellt, in der Verordnung „gibt es derzeit keine Sonderregelung für Profi-Sportler“.
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Seit Samstag dürfen Fluggesellschaften keine Menschen aus besonders betroffenen Corona-Mutationsgebieten mehr nach Deutschland bringen. Zu diesen Gebieten zählt Großbritannien. Ausnahmen sind lediglich für Deutsche und für Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, vorgesehen. Für sie gilt aber auch die Pflicht, sich vor der Einreise anzumelden und einen negativen Corona-Test vorzuweisen.