Neue Corona-Verordnung: Weg für Zuschauer bei HSV und St. Pauli frei?
Fußball-Fans in Hamburg dürfen zumindest hoffen: Der Senat hat den Weg für größere Zuschauerzahlen beim HSV und beim FC St. Pauli offenbar geebnet.
Ab dem 10. September sind Stadionveranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 1000 Zuschauern genehmigungsfähig, teilte der Senat am Dienstag mit. Voraussetzung sei, dass die Stadien über mehr als 10.000 Plätze verfügen, kein festes Dach haben und die Veranstaltung von „herausragender Bedeutung für Deutschland“ sei, sagte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD). Ob Letzteres für die 2. Bundesliga zutrifft, darüber lässt sich sicher streiten. Die anderen Voraussetzungen erfüllen die Fußballklubs jedenfalls.
HSV und FC St. Pauli: Zuschauer schon zum Saisonstart?
Die Frage ist nun: Können HSV und St. Pauli ab sofort Hygienekonzepte einreichen, um vielleicht schon zum Zweitliga-Start größere Zuschauerzahlen in ihren Stadien zu ermöglichen – wie es in anderen Bundesländern RB Leipzig oder Union Berlin erreicht haben? Beide Hamburger Vereine haben bereits Konzepte erarbeitet.
Wie viele Fans zugelassen werden könnten, ist derzeit offen. Eine Genehmigung für 10.000 Zuschauer schloss Leonhard jedenfalls aus.
Klar ist: Eine generelle Erlaubnis für die beiden Klubs der 2. Bundesliga gibt es mit der neuen Verordnung nicht. Es könnte im Einzelfall (pro Spiel) entschieden werden. Ohne genehmigtes Konzept geht logischerweise nichts.
Das Tennis-Turnier am Rothenbaum hat eine Genehmigung für bis zu 2300 Zuschauer erhalten. Das Stadion hat rund 10.000 Sitzplätze. Ob dies ein Startschuss für Lockerungen auch für Fußballstadien sein kann?
Der HSV hat am 18. September direkt zum Zweitliga-Start ein Heimspiel im Volkspark gegen Fortuna Düsseldorf. St. Pauli empfängt am 27. September Heidenheim am Millerntor. Am 30. Oktober steigt das Stadtderby beim HSV.
Kein Alkohol im Volkspark oder am Millerntor
Ein Schutzkonzept gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist weiterhin obligatorisch. Ebenso darf bei den Veranstaltungen kein Alkohol ausgeschenkt werden.