Comeback im internationalen Sport: Russland erreicht Teilerfolg vor Gericht
Die Paralympics-Verbände von Russland und Belarus haben im juristischen Kampf gegen ihre Suspendierung einen Teilerfolg errungen. Das Berufungsgericht des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC) gab den Einsprüchen aus „technischen Gründen“ statt, wie das IPC am Freitag mitteilte. Die Entscheidung des IPC, russische sowie belarussische Athletinnen und Athleten von Sportveranstaltungen auszuschließen, bleibt dagegen weiter bestehen.
Wegen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hatten im vergangenen November 64 Mitglieder für eine Suspendierung des russischen Verbandes gestimmt, 39 dagegen, 16 enthielten sich. Für einen Ausschluss des belarussischen Verbandes hatten sich 54 Mitglieder (45 Gegenstimmen, 18 Enthaltungen) ausgesprochen.
Mehrheit stimmte für Ausschluss russischer Sportler
Das Berufungsgericht stellte nun fest, dass die Generalversammlung die gleichen Beweise hätte berücksichtigen sollen, die das IPC dem Berufungsgericht vorlegte – einschließlich neuer Informationen, die dem IPC nach der Entscheidung im November 2022 zur Verfügung standen.
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Man respektiere die Entscheidung, sei mit dieser aber „nicht einverstanden“, sagte IPC-Präsident Andrew Parsons am Freitag in einer Mitteilung. Man werde die Anweisungen des Berufungsgerichtes befolgen und die zusätzlichen Beweise bei der nächsten Generalversammlung vom 27. bis 29. September in Bahrains Hauptstadt Manama vorlegen. Dort wird entschieden, wie es mit den beiden Verbänden weitergeht und ob sie von den Paralympics 2024 in Paris ausgeschlossen werden.
Parsons skeptisch bei Rückkehr von russischen Athleten
Parsons hatte unter der Woche gesagt, dass er nicht mit einer schnellen Rückkehr russischer und belarussischer Athleten in den internationalen Parasport rechne. Sofern der Krieg anhält, gehe er davon aus, dass die Mitglieder Ende September „wahrscheinlich ähnlich abstimmen werden wie beim letzten Mal“, hatte er am Mittwoch dem Deutschlandfunk gesagt.
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Das IPC gibt seinen Mitgliedern – im Gegensatz zum großen Partner, dem Internationalen Olympischen Komitee – keine klare Empfehlung zur Wiederzulassung von Athletinnen und Athleten aus Russland und Belarus. (dpa/cs)