Chijindu Ujah bei der Leichtathletik-EM in Rom
  • Chijindu Ujah wurde bei den Olympischen Spielen in Tokio positiv getestet und anschließend für zwei Jahre gesperrt.
  • Foto: imago/Beautiful Sports

Mehr als 100 überführte Dopingsünder starten bei Olympia – auch drei Deutsche

Paris erwartet mehr als 10.500 Athletinnen und Athleten zu den Olympischen Sommerspielen, mindestens 105 von ihnen sind frühere Dopingsünder. Das entspricht einer Quote von einem Prozent und geht laut einem Bericht des Norwegischen Rundfunks NRK aus der Internet-Datenbank „Anti-Doping Database“ hervor. Demnach habe die Leichtathletik mit über einem Drittel die meisten früheren Fälle zu verzeichnen, auch Tennis sei mit zwölf ehemaligen Sündern auffällig.

Unter den wegen Verstößen gegen die Anti-Doping-Regeln belangten Sportlerinnen und Sportlern, die bei den Spielen starten, ist einige Prominenz. Etwa die frühere Wimbledon- und French-Open-Siegerin Simona Halep aus Rumänien, die 3000-Meter-Hindernis-Olympiasiegerin von 2016 Ruth Jebet, die für Bahrain startet, oder der Brite Chijindu Ujah, der mit der 4×100-Meter-Staffel 2021 zu Silber gesprintet war – die Medaille wurde nach seiner positiven Probe aberkannt.

Brasilien schickt zwölf Dopingsünder nach Paris

Die meisten belasteten Olympiastarter schickt Brasilien mit zwölf ins Rennen, dahinter folgen Italien mit sieben sowie die USA und die Ukraine mit jeweils sechs. Auch drei deutsche Paris-Starter werden in der „Anti-Doping Database“ gelistet.

„In den meisten Ländern hat jeder das Recht auf irgendeine Form der Rehabilitation, daher sehe ich darin kein Problem“, sagte IOC-Sprecher Mark Adams über die Anzahl der früheren Dopingsünder in Frankreich und ergänzte: „Natürlich wollen wir Doping-freie Spiele sehen. Dafür arbeiten wir hart und haben deshalb eine eigene Dopingbehörde eingerichtet, die unabhängige Kontrollen durchführt. Zwischen März und Juni wurden etwa 80.000 Tests durchgeführt. Das ist eine große Zahl.“

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Die „Anti-Doping Database“ listet Fälle von Sportlern, die wegen Verstoßes gegen die Meldepflicht, wegen des Gebrauchs verbotener Methoden oder der Einnahme verbotener Substanzen verurteilt wurden. Die Macher werten dafür offene Quellen aus wie die Angaben internationaler Spezialverbände, nationaler Anti-Doping-Agenturen und des Internationalen Sportgerichtshofes CAS. Daher ist es durchaus wahrscheinlich, dass nicht alle Dopingfälle erfasst sind, weil diese nicht immer öffentlich gemacht werden. (sid/lw)

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