Neuerung gilt schon diesen Winter: Biathlon-Regeln erneut geändert
Die Regeln des Biathlon-Weltverbandes IBU bezüglich der erlaubten Starter und Starterinnen beim Rennen sind streng. Jede Nation darf bei einem Weltcuprennen maximal sechs Athlet:innen starten lassen – außer am ersten Weltcup-Wochenende. Dort durften bisher zusätzlich die amtierende Gewinnerin und die amtierende Gewinner der letzten IBU-Cup-Wertung nominiert werden. Das ändert sich nun jedoch.
Christophe Vassallo aus dem IBU-Technik-Komitee erklärte gegenüber dem „Nordic Magazine“, dass das Startrecht der IBU-Cup-Sieger auf die ersten zwei Weltcup-Wochenenden ausgeweitet werde. Für die Saison 2023/24 bedeutet das, Schwedin Tilda Johansson und der Norweger Endre Strömsheim dürfen nicht nur am ersten Wochenenden in Östersund starten, sondern auch am darauffolgenden Wochenende in Hochfilzen.
Ziel der Regeländerung: „Dinge zu vereinfachen“
Durch die Änderung will der Verband dem Trainerteam mehr Beobachtungszeit einräumen. Das erste Weltcup-Wochenende sei zu kurz, um anschließende Entscheidungen treffen zu können. Es gehe auch darum, „die Dinge zu vereinfachen. Vor allem, weil es Athletinnen und Athleten betrifft, die es sich verdient haben“, so Vassallo.
Die Biathlet:innen haben also eine weitere Chance, sich für einen Kader-Platz im ersten Aufgebot ihrer Nationen zu bewerben, wie beim IBU-Cup üblich. Durch das ausgeweitete Sonderstartrecht bleiben an en ersten beiden Wochenende zwei weitere Plätze für den Nachwuchs.
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Die neue Weltcupsaison beginnt Ende November im schwedischen Östersund. Ein großes Highlight des Biathlon-Winters wird wohl die WM Anfang Februar in Nove Mesto.