• Polizeikräfte begleiten Demonstranten aus dem Schulterblatt nahe der Roten Flora.
  • Foto: dpa

Nach Polizeieinsätzen am 1. Mai: Hamburgs Linke kritisiert den Senat scharf

Der Streit um die 1.-Mai-Demos nimmt kein Ende. Das Verwaltungsgericht hatte alle Demos von Linksradikalen trotz vorliegender Hygienekonzepte verboten. Die Linksfraktion fordert jetzt in einem Bürgerschaftsantrag mehr Versammlungsfreiheit für Hamburg. 

Einige Linksradikale waren trotz des Verbots am Samstag auf die Straße gegangen. Am Nachmittag wurden rund 40 Personen einer nicht angemeldeten Demo mehrere Stunden auf der St. Petersburger Straße zwischen Messehallen und dem Park „Planten un Blomen“ eingekesselt.

Zuvor hatte die Polizei mit einer Reiterstaffel eine große Menschenmenge im Schanzenpark auseinandergetrieben. Die Piazza vor der Roten Flora räumte sie mit Wasserwerfern.

1. Mai in Hamburg: Kritik von der Linken

Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion

Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion

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dpa

„Dieser Polizeieinsatz diente nicht dem Infektionsschutz, sondern allein der autoritären Durchsetzung der Versammlungsverbote um jeden Preis“, sagte Deniz Celik, innenpolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion.

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Der Senat trage die Verantwortung für diese „unverhältnismäßige Situation, bei der das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt wurde – dabei trägt Rot-Grün die repressive ,Hamburger Linie‘ der Polizei mit und verteidigt sie noch.“

Hamburger Linke will Versammlungen wieder erlauben

In ihrem Antrag forderte die Linksfraktion eine Änderung der geltenden Corona-Regeln für Versammlungen. Aktuell sind Demos nur mit Ausnahmegenehmigung und auch dann nur mit maximal 50 Personen zulässig. Der Entwurf der Linken sieht vor, Versammlungen grundsätzlich zu erlauben. Eine Einschränkung oder Auflagen zum Schutz vor dem Coronavirus sollen optional durch die Versammlungsbehörde verhängt werden.

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„Hamburg hat bundesweit eine der versammlungsfeindlichsten Regelungen, obwohl das Infektionsrisiko im Freien äußerst gering ist und es für die Kundgebungen Hygienekonzepte gab“, so Celik. Der Senat habe die Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen in Abwägung mit der Versammlungsfreiheit völlig aus dem Blick verloren. (abu)

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