Polizeigewalt: Details zu neuer Polizei-Beschwerdestelle in Hamburg
Die Debatte um Polizeigewalt ebbt nicht ab. Erst am vergangenen Wochenende gab es scharfe Kritik am Umgang der Hamburger Polizei mit Demonstranten einer Anti-Rassismus-Demo. Die Hamburger Innenbehörde hat nun erste Details zum Ausbau der vorhandenen Beschwerdestelle bekannt gegeben.
Am vergangenen Wochenende sind am Hauptbahnhof nach einer Demo gegen Rassismus 36 Menschen in Gewahrsam genommen worden. Bei einigen von ihnen soll es sich um Passanten gehandelt haben, die nur zufällig vorbeikamen. Diese hätten bald wieder gehen können, doch unter den 36 in Gewahrsam Genommenen sollen auch 13 Jugendliche und ein Kind gewesen sein. Was genau sich bei dem Einsatz zugetragen hat, ist bislang noch nicht vollständig aufgeklärt.
Polizei: Untersuchungen nach Rassismus-Vorwürfen
Ähnlich unklar ist derzeit noch der Fall eines Polizeieinsatzes in Horn im vergangenen Jahr. In einer Videoaufnahme drücken drei Polizisten einen schwarzen Mann zu Boden, der sich zur Wehr setzt. Innensenator Andy Grote (SPD) zu den Hintergründen: „Es ist zu einer Auseinandersetzung wegen eines Parkverstoßes gekommen. Der Verantwortliche wollte sich von dem Ort entfernen, dann kam es zum Handgemenge und der Situation in dem Video. Dies wird jetzt auch vom Dezernat Interne Ermittlungen nochmal untersucht.“
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Das passiert mit Hamburgs Beschwerdestelle
SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag bekräftigt, die bisher bestehende Beschwerdestelle auszubauen. Geplant sei eine unabhängige und allen Bürgern und Bürgerinnen offenstehende Dienststelle, die direkt dem Polizeipräsidenten unterstellt ist, aber die nicht in die Hierarchien der Polizei eingebunden sein soll.
In der Bearbeitung von Beschwerden wäre die Stelle daher nicht weisungsgebunden. „Das soll sicherstellen, dass die Hürden, sich der Beschwerdestelle anzuvertrauen, so gering wie möglich sind“, so ein Sprecher der Innenbehörde zur MOPO.
Geplant sei zudem eine enge Zusammenarbeit mit dem Dezernat Interne Ermittlungen (DIE). Sollte es im Zuge einer Beschwerde Hinweise auf eine Straftat geben, könnte Anzeige erstattet und der Fall an das DIE abgegeben werden. Auf der anderen Seite könnten Fälle, in denen das DIE seine Ermittlungen aufgrund fehlender Strafbarkeit einstellt, wiederum an die Beschwerdestelle gehen, um dennoch mögliches Fehlverhalten festzustellen.