187-Proll Gzuz: „Rechtsbeugung“: TV-Anwalt des Rappers zeigt Hamburger Richter an
„Ey, was ist mit Abstand? Wo sind die Masken? Ist ja schlimmer als im Puff hier!“, juxte Gzuz in Richtung anwesender Reporter auf dem Weg in den Gerichtssaal. Ab Dienstag muss sich der Rapper der 187 Strassenbande vor dem Hamburger Amtsgericht verantworten – es geht um Verstöße gegen das Waffengesetz, versuchten Diebstahl und Körperverletzung. An der Seite des Promi-Angeklagten: Verteidiger Christopher Posch, bekannt als „TV-Anwalt“ aus der Serie „Ich kämpfe für Ihr Recht.“
Trotz erneuten Ärgers vor Gericht kommt Gzuz bestens gelaunt zum ersten Verhandlungstag. Dass er während der Corona-Pandemie nicht nur Musik gemacht und Hanteln gestemmt hat, zeigt seine Wohlstandsplauze – das Versace-Oberteil spannt doch sichtlich mehr als sonst beim eigentlich eher drahtigen Rüpel-Musiker (31).
Gzuz: Verteidiger stellt Strafanzeige gegen Amtsrichter
Noch vor der Anklageverlesung gegen Kristoffer Klauß alias Gzuz stellt Verteidiger Posch einen Befangenheitsantrag und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Amtsrichter Johann Krieten.
Der Amtsrichter habe eine „innere Voreingenommenheit“ gezeigt und das Recht falsch angewendet, als er im Februar Haftbefehl gegen den Rapper erlassen hat. Laut seines Anwalts sei Gzuz an jenem Tag nicht vor Gericht erschienen, weil er von dem Termin nichts gewusst habe.
Rapper: Richter ist befangen
Als die Polizei den Rapper fand und aufforderte, sofort zum Gericht zu fahren, sei sein Mandant dem unverzüglich nachgekommen und habe sich freiwillig auf der Geschäftsstelle gemeldet: „Er wollte sich entschuldigen“, so der Anwalt. Stattdessen sei sein Mandant in die Haftzelle gebracht worden, wo er 90 Minuten warten musste, bis der Richter seine Mittagspause beendet hatte.
Anschließend habe Krieten zunächst 500.000 Euro Kaution gefordert, die Summe schließlich auf „immer noch unangemessen hohe“ 100.000 Euro festgesetzt.
Als Auflage musste der Rapper sich außerdem drei Mal wöchentlich bei der Polizei melden, was angesichts der Corona-Maßnahmen ein erhebliches gesundheitliches Risiko bedeutet habe, so der Verteidiger weiter.
Rapper-Anwalt stellt Strafanzeige gegen Richter
Posch stellt neben dem Befangenheitsantrag auch Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung: Nach dem freiwilligen Erscheinen hätte kein Haftbefehl ergehen dürfen.
Amtsrichter Krieten zeigt sich unbeeindruckt, lässt den Staatsanwalt die Anklage verlesen und beginnt mit der Vernehmung von Zeugen.
Hamburger Rapper: Das wirft man Gzuz vor
Das wirft die Anklage Gzuz vor: Er soll zu Silvester 2018/2019 mit einer Schreckschusspistole mehrere Schüsse in die Luft gefeuert haben. Zu Beweiszwecken wird ein Youtube-Video an die Wand des Gerichtsssaals projiziert.
Außerdem wurden an Weihnachten 2019 im Haus des Rappers in Halstenbek (Kreis Pinneberg) bei Hamburg eine ungeladene Schreckschusswaffe, ein Schalldämpfer und ein Teleskopschlagstock gefunden – obwohl gegen den 31-Jährigen ein „bestandskräftiges Waffenbesitzverbot“ vorliegt, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zur MOPO.
„Schwerst betrunken“: Das sagt Gzuz zu den Vorwürfen
Darüber hinaus soll er im Februar diesen Jahres an einer Tankstelle in einen unverschlossenen Rettungswagen eingedrungen sein und versucht haben, eine Sauerstoffflasche zu stehlen. Er sei „schwerst betrunken“ gewesen, lässt der Gzuz dazu über seinen Verteidiger erklären: „Das war blödsinnig und überflüssig.“ Er habe die Sauerstoffflasche aber nicht stehlen wollen.
Schließlich soll er Anfang März auf dem Kiez einer Frau ins Gesicht geschlagen haben. Laut Gzuz soll es sich allerdings um ein Versehen gehandelt haben. Die Frau habe ihn als Fan um ein Selfie gebeten und ihn anschließend mit dem Handy bedrängt. Das habe er abgewehrt und sie dabei im Gesicht getroffen: „Wenn er sie dabei verletzt hat, tut ihm das sehr leid“, so Anwalt Posch.
Das könnte Sie auch interessieren:Corona in Hamburg! Aktuelle Nachrichten im Newsticker
Wenn der Befangenheitsantrag gegen Richter Krieten abgelehnt wird, geht der Prozess am 30. Juni weiter. Das Urteil könnte dann am 7. Juli fallen.
Wie die MOPO erfuhr, musste Gzuz zuletzt 32.000 Euro Strafe zahlen, weil er im Oktober 2018 eine Polizistin bei einer Kontrolle beleidigt hatte. Statt sich auszuweisen, warf der Rapper der Beamtin verächtlich Euroscheine vor die Füße, pöbelte: „Guck doch im Internet, wer ich bin, du Fo…“
Im Video: Hier stolziert Rapper Maxwell in den Gerichtssaal
Erst kürzlich stand „Strassenbanden“-Kollege Maxwell ebenfalls vor Gericht: Es ging um unerlaubten Drogenbesitz und Verstoß gegen das Waffengesetz. Urteil: 20.000 Euro Geldstrafe. Nach der Verkündung zündete sich der Rapper vor dem Gerichtsgebäude demonstrativ einen Joint an – nun droht neuer juristischer Ärger.