• Der Elbstrand ist ein beliebtes Ausflugsziel für viele Hamburger. In diesen Zeiten sollte darauf lieber verzichtet werden.
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Coronavirus in Hamburg: Was dürfen wir noch? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Eine Allgemeinverfügung jagt die nächste: Einschränkungen, Verbote, Schließungen. Am 11. März gab der Senat die erste Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus bekannt. Seit dem erschienen, teilweise täglich, neue Bestimmungen für Hamburg. Insgesamt sind es mittlerweile zwölf. Was dürfen wir denn jetzt eigentlich noch? Die MOPO hat die wichtigsten Fragen in Bezug auf die Hansestadt zusammengefasst.

Wie muss ich mich an öffentlichen Orten jetzt verhalten?

Grundsätzlich gilt seit dem 22. März bundesweit ein Kontaktverbot. Das bedeutet, dass an öffentlichen Orten ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden muss. Ebenfalls ist der Aufenthalt im Freien nur alleine oder in Begleitung einer weiteren Person gestattet.

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Abstands- und Personenbeschränkung sind nur Personen aus dem gleichen Haushalt. Für Familien, die in unterschiedlichen Haushalten leben, gilt diese Ausnahme nicht. Wer also mit seinen Eltern nicht mehr unter einem Dach wohnt, der muss an öffentlichen Orten die allgemeinen Regelungen ebenfalls einhalten.

Wie wird das überprüft?

Auf MOPO-Nachfrage wurde vom Hamburger Senat empfohlen „grundsätzlich einen Ausweis dabei zu haben“. Viele Hamburger wohnen in Wohngemeinschaften zusammen, somit können sie auch gemeinsam vor die Tür. Nur mit einem Ausweis könne nachgewiesen werden, dass man unter einem Dach wohne.

Wie muss ich mich in meinem Betrieb verhalten?

Soweit die räumlichen Voraussetzungen es zulassen, soll auch in den Betrieben ein Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Mehrmals täglich Händewaschen und eine korrekte Hust- und Niesetikette schützen am effektivsten vor einer Infektion. Achten Sie auch darauf, dass Sie sich möglichst wenig ins Gesicht fassen. Zur Begrüßung reicht in diesen Zeiten auch ein freundliches Lächeln.

Coronavirus: Darf ich noch in andere Bundesländer reisen?

Grundsätzlich gilt in diesen Zeiten: Zuhause bleiben. Doch nicht für alle ist es möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Viele Hamburger Arbeitnehmer wohnen im Umland in den angrenzenden Bundesländern. Denen ist es natürlich weiterhin gestattet, von einem Bundesland ins andere zu fahren. Bei Kontrollen sollte nach Möglichkeit ein Nachweis des Arbeitgebers vorgezeigt werden.

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Bevor Sie in ein anderes Bundesland reisen, sollten Sie sich die jeweiligen Bestimmungen zunächst genau ansehen. Diese lassen sich leicht auf den Landesseiten im Internet finden. Schleswig-Holstein hat zum Beispiel eingeführt, dass alle Einreisen aus touristischen Gründen oder aus Freizeitzwecken untersagt sind. Eine Einreise wird ebenfalls nicht gestattet, wenn es sich um aufschiebbare medizinische Vorsorge oder Rehabilitationen handelt.

Wie sieht es bei Fernbeziehungen aus, wenn die Partner nicht im gleichen Bundesland leben?

In der Hamburger Allgemeinverfügung, wie auch in derer anderer Bundesländer steht, dass Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Da bisher nur ein Kontaktverbot, aber noch keine Ausgangssperre besteht, ist es dennoch möglich, die Kernfamilie und den Lebenspartner über Bundeslandgrenzen hinaus zu besuchen. Allerdings gilt im öffentlichen Raum weiterhin ein Kontaktverbot. Der Mindestabstand und auch die Personenanzahl müssen beachtet werden, da die Lebenspartner oder Familienmitglieder nicht in einem Haushalt leben.

Was wird unter Kernfamilie verstanden?

Eine Kernfamilie ist der engste Familienkreis und besteht nur aus den jeweiligen Eltern und Geschwistern. Enkelkinder und Großeltern fallen nicht unter diesen Begriff und sollten derzeit auch nicht zusammengebracht werden.

Dürfen Kinder noch zusammen spielen?

In allen Bundesländern gilt es, den Kontakt außerhalb des eigenen Haushaltes auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu zählt auch, dass Nachbarskinder oder Schulfreunde in dieser Zeit nicht miteinander spielen sollten. Ein Plausch mit den Nachbarn ist durchaus erlaubt, aber bitte nur unter Einhaltung des Mindestabstandes. Die Spielplätze in Hamburg sind bereits abgesperrt, auch, wenn zufällig Freunde im Park getroffen werden, sollte das Spielen der Kinder unterbunden werden.

Was darf ich im Park im Moment noch machen?

Frische Luft beim Spaziergang ist gut für das Immunsystem, sagen auch die Virologen. Doch auch im Park gelten die Abstands- und Personenregeln. Picknicken oder Grillen im Park fallen derzeit flach. Draußen darf kein Essen zubereitet oder gegessen werden. Der Aufenthalt im Freien sollte auf einen reinen Spaziergang oder sportliche Aktivitäten, wie joggen oder walken beschränkt werden.

Wie sieht es mit Familienfeiern aus?

Familienfeiern in den eigenen vier Wänden sind derzeit untersagt. Eine Ausnahme gilt für die Teilnahme an Bestattungen und Trauerfeiern, diese sind im engen Familienkreis an privaten und öffentlichen Orten gestattet.   

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