• Musste bereits im Finanzausschuss des Bundestags zu Cum/Ex-Geschäften Auskunft geben: Finanzminister Olaf Scholz (SPD), damals Erster Bürgermeister in Hamburg.
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Cum-Ex-Skandal in Hamburg: Linke und CDU setzen Untersuchungsausschuss durch

Der Cum-Ex-Skandal ist jetzt Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der Hamburgischen Bürgerschaft. CDU, Linke und die einzige FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein setzten das Gremium am Mittwoch mit der dafür notwendigen Stimmenzahl von einem Fünftel aller Abgeordneten durch. Im Kern wird es um die Frage gehen, ob führende SPD-Politiker Einfluss auf Entscheidungen des Finanzamts genommen haben, der in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Warburg-Bank eine Steuernachforderung in zweistelliger Millionenhöhe zu erlassen.

Nach dem Bundestag befasst sich nun auch in der Hamburgischen Bürgerschaft ein Untersuchungsausschuss mit der Cum-Ex-Affäre. Im Fokus stehen dabei der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige Bundesfinanzminister Olaf Scholz sowie der gegenwärtige Bürgermeister und damalige Finanzsenator Peter Tschentscher. Auch der frühere haushaltspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Johannes Kahrs, sowie der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete und Innensenator Alfons Pawelczyk werden in dem siebenseitigen Antrag erwähnt.

Cum-Ex-Skandal in Hamburg: Untersuchungsausschuss kommt

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Musste bereits im Finanzausschuss des Bundestags zu Cum/Ex-Geschäften Auskunft geben: Finanzminister Olaf Scholz (SPD), damals Erster Bürgermeister in Hamburg.

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Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen erweiterten mit einem Zusatzantrag den vom Ausschuss zu bearbeitenden Untersuchungszeitraum. „Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sind auch schon vor 2016, mutmaßlich ab 2006 getätigt worden“, erklärte der Grünen-Obmann im Ausschuss, Farid Müller. Insofern sei es sinnlos, den Untersuchungszeitraum – wie von CDU und Linken gefordert – nur auf die Jahre 2016 und 2017 einzugrenzen.

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Hintergrund für den Ausschuss sind Treffen von Scholz 2016 und 2017 mit dem Warburg-Miteigentümer Christian Olearius, gegen den damals Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften liefen. Später ließ Hamburg eine Steuernachforderung in Höhe von 47 Millionen Euro verjähren, eine weitere über 43 Millionen Euro wurde erst nach Intervention des Bundesfinanzministeriums eingefordert.

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War zum Zeitpunkt der Cum-Ex-Geschäfte Finanzsenator: Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD).

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Die Treffen waren durch Tagebucheinträge von Olearius bekanntgeworden, die auch eine enge Verbindung von Bankvertretern mit der zuständigen Finanzbeamtin nahelegten. Scholz und Tschentscher haben alle Vorwürfe bereits mehrfach zurückgewiesen. 

Cum-Ex-Skandal: „Untersuchungsausschuss überfällig“

Der finanzpolitische Sprecher der Linksfraktion, Norbert Hackbusch: „Dieser Ausschuss ist überfällig, weil das Versprechen einer umfassenden Aufklärung durch den Senat eiskalt und frech nicht eingehalten wurde.“ So hätten Mitglieder des Senats vor den Wahlen zugesichert, sich um eine (Teil-)Aufhebung des Steuergeheimnisses zu bemühen und so eine Aufklärung zu ermöglichen. „Aber auch hier ist wieder überhaupt nichts passiert“, beklagte Hackbusch.

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Norbert Hackbusch (Die Linke)

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Warburg Bank bestreitet Cum-Ex-Vorwürfe

Die Warburg Gruppe erklärte, dass es von ihrer Seite keine unzulässige Einflussnahme auf Politik oder Verwaltung gegeben habe. Ihre Anwälte wiesen darauf hin, dass nicht die Warburg Bank als Käuferin der Aktien, sondern die Deutsche Bank entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung die Steuer nicht an den Fiskus abgeführt habe. 

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Der Schriftzug „M.M.Warburg & CO“ über dem Haupteingang des Bankhauses, das im Zentrum des Cum-Ex-Skandals steht. 

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Cum-Ex gilt als der größte Steuerbetrug in der deutschen Geschichte. Bei solchen Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz. Rund um den Dividenden-Stichtag wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten und Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand geschätzt ein Schaden in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro.(dpa/ste)

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