Ärger für Bismarcks Ur-Ur-Enkel: Haftbefehl gegen Calle von Bismarck
Reinbek –
Gegen Carl Eduard „Calle” von Bismarck (59), den Ur-Ur-Enkel von Reichskanzler Bismarck, ist ein Haftbefehl erlassen worden. Grund soll eine nicht geleistete Vermögensauskunft sein. Seit 2012 streiten sich der ehemalige CDU- Bundestagsabgeordnete und seine Ex-Frau Nathalie von Bismarck (49) um Unterhaltszahlungen.
Im September dieses Jahres hätte der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete eine Vermögensauskunft abgeben sollen, dieser sei er jedoch aus dem Weg gegangen, indem er „ohne ausreichende Entschuldigung” nicht zu dem angesetzten Termin bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin, erschienen sei. Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Laut des Berichts erließ das Amtsgericht Reinbek am 8. Oktober einen Haftbefehl, um den Adligen zur Vermögensauskunft zu zwingen.
Carl Eduard von Bismarck: Haftbefehl vom Amtsgericht
„Wir können dies bestätigen“, so der Anwalt von Nathalie von Bismarck, Christopher Hahn, auf Anfrage der Zeitung und ergänzte: „Die Beantragung des Haftbefehls gegen Herrn Carl-Eduard von Bismarck wurde leider notwendig, da sich der Ex-Mann unserer Mandantin nunmehr seit Jahren seiner Unterhaltspflicht, insbesondere gegenüber seinen Kindern, entzieht.“
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Carl Bismarck sei kein Haftbefehl gegen ihn bekannt, so Bismarcks Anwälte auf Anfrage der Zeitung. Telefonisch war von Bismarck für die Zeitung nicht erreichbar. (cnz)