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Neue Verordnung: Gäste mit Fantasienamen dürfen nicht mehr bedient werden

Die Sozialbehörde hat eine neue Verordnung erlassen: Ab sofort sollen Gastronomen diejenigen Gäste, die offensichtlich falsche Daten in die Kontaktlisten eintragen, nicht mehr bewirten. Heißt: Kein Bier mehr für „Bibi Blocksberg“ und „Lucky Luke“.

„Man kann Barbesitzern nicht die hoheitliche Aufgabe von regelhaften Ausweiskontrollen übertragen, deshalb haben wir geregelt, dass sie eine Plausibilitätsprüfung machen müssen“, erklärt Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) im Gespräch mit der MOPO. „Wenn Bibi Blocksberg mit Justus Jonas zusammensitzt oder fünf Leute am Tisch Lieschen Müller heißen, dann ist das nicht plausibel. Dann dürfen und sollen die Wirte die Bewirtung verweigern“.

Gäste mit Fantasienamen dürfen nicht mehr bedient werden

Und was ist mit Restaurants, in denen die Gäste sich per QR-Code einloggen und ihre (richtigen oder falschen) Daten per Smartphone eintragen? „In diesen Fällen können die Mitarbeiter die Angaben mit ihren Geräten überprüfen, wie das Behördenmitarbeiter bei Kontrollen machen.Das ist kein großer Aufwand“, so die Senatorin.

Gäste, die falsche Daten angeben, müssen außerdem mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen.

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Die Bar „Katze“ in der Schanze erlebte einen Corona-Ausbruch unter Mitarbeitern und Gästen.

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Bar „Katze“: Corona-Ausbruch in der Schanze

Als es kürzlich in der Schanzen-Bar „Katze“ zu einem Corona-Ausbruch unter 13 Mitarbeitern und Gästen gekommen war, konnten zahlreiche Besucher nicht kontaktiert werden, weil sie Fantasienamen wie „Lucky Luke“ oder „Darth Vader“ in die Listen eingetragen hatten. Von 600 Gästedaten waren 100 gefälscht, wie das Gesundheitsamt Altona bei der Nachverfolgung feststellen musste.

Kontaktlisten mit Fantasienamen: Das sagen Gastronomen

Der lasche Umgang mit offensichtlichen Quatsch-Angaben auf den Listen erboste auch die Kollegen des Barbetreibers: „Es wäre um einiges einfacher, wenn alle an einem Strang ziehen würden“, heißt es in einem Schreiben des Zusammenschlusses „Barkombinat“: „Aber während die einen gewissenhaft auf das Tragen von Masken bestehen, die Kontaktdaten abfragen und nur einen Bruchteil ihrer Kapazitäten ausschöpfen, um ihre Gäste und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen, nutzen die anderen die geringen Kontrollmöglichkeiten der Stadt Hamburg aus und führen ihren Betrieb, als würde es Corona nicht geben, und verschaffen sich dadurch Wettbewerbsvorteile zulasten der gesamten Bar- und Kneipenszene“. 

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