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Fischmarkt Hamburg: Die Zwangspause geht weiter – Zukunft ungewiss

Altona-Altstadt –

Die Zwangspause für Hamburgs wohl bekanntesten Markt geht weiter: Die Wiedereröffnung des Fischmarkts wird aufgrund der Corona-Situation erneut verschoben. Das gab das Bezirksamt Altona am Donnerstag bekannt. 

Die Veranstaltung werde „bis auf weiteres“ nicht stattfinden. Darauf habe man sich mit dem Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller (LAGS) verständigt. Wann genau es weitergeht, ist ungewiss.

Laut der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung könnte der Fischmarkt derzeit mit maximal 100 Besucherinnen und Besuchern stattfinden. Unter diesen Bedingungen sei der Fischmarkt für die Schausteller jedoch nicht wirtschaftlich durchführbar, schreibt das Bezirksamt Altona in einer Mitteilung.

Fischmarkt Hamburg: Warten, bis die Corona-Zahlen sinken

„Wir werden jetzt warten, bis sich die Corona-Lage so entwickelt, dass wieder mindestens 500 Besucher auf den Fischmarkt dürfen“, sagt Klaus Moritz, Vize-Präsident vom Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller. Bis dahin bleibe man im engen Austausch mit dem Bezirksamt.

„Wir wünschen uns natürlich, dass das zeitnah geschehen kann“, sagt Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg (Grüne). „Alle Hamburgerinnen und Hamburger können dazu ihren Beitrag leisten, indem sie mit umsichtigem Verhalten dabei helfen, dass die Corona-Zahlen zurückgehen.“

Fischmarkt Hamburg: Konzept sah 500 Besucher vor

Nach monatelanger Schließung sollte der Fischmarkt ursprünglich im Ende Oktober wieder starten: Nicht wie gewohnt am frühen Sonntagmorgen, sondern von 11 bis 15 Uhr, umzäunt und bewacht von einem Sicherheitsdienst. Maximal 500 Besucher sollten gleichzeitig auf den Markt gelassen werden und in Form einer Einbahnstraßenregelung an den Ständen vorbeigeschleust werden.

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Das neue Fischmarkt-Konzept wurde im September vorgestellt, in der dritten Oktoberwoche dann aber wieder auf Eis gelegt. „Eine Wiederaufnahme werde am 25. Oktober noch nicht stattfinden, da der Zuschlag für den ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleister, der wesentlich zur Umsetzung des ausgearbeiteten Hygienekonzepts beitragen soll, erst in den folgenden Tagen erfolgen solle, hieß es damals seitens des Bezirksamts.

Damals richtete die Behörde ihr Augenmerk auf den November. Jetzt macht die aktuelle Corona-Regelung einen Strich durch die Rechnung. (due) 

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