Hartes Vorgehen: Polizei vertreibt Hamburger aus eigenen Ferienwohnungen
Die Touristen-Vertreibung aufgrund der Corona-Krise geht weiter: Der Schleswig-Holsteiner Landkreis Nordfriesland setzt jetzt die Polizei ein, um Hamburger und andere auswärtige Besitzer von Ferienwohnungen nach Hause zu schicken – und sorgt damit für Verwirrung. Denn die Landesregierung sagt etwas ganz anderes.
In Nordfriesland haben die Behörden am heutigen Montag begonnen, Zweitwohnungen in der Region zu kontrollieren. Zwar hielten sich die meisten Wohnunsgeigentümer an das vom Kreis erlassene Verbot. „Es gibt jedoch auch Hinweise auf Ausnahmen“, sagt Kreissprecher Hans-Martin Slopianka. Am Sonntag um Mitternacht mussten die letzten Zweitwohnungsbesitzer abgereist sein.
Schleswig-Holstein: Polizei kontrolliert Hamburger Autos
Bereits am Sonntag setzte die Polizei mehrere Streifenwagen ein, um Autos ohne NF-Kennzeichen zu kontrollieren. Einige Einheimische hatten in den vergangenen Tagen die Sache selbst in die Hand genommen und versucht, Ferienwohnungsbesitzer mit teils rabiaten Methoden aus dem Land zu ekeln.
Ausnahmen von dem Verbot gab es nur beim Vorliegen von zwingenden beruflichen oder sorgerechtlichen Gründen beziehungsweise wenn in den Wohnungen dringende Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen nötig seien. Dazu gehören vollgelaufene Keller und zersplitterte Fensterscheiben, aber keine Schönheitsreparaturen oder allgemeine Gartenarbeiten.
Bereits in der vergangenen Woche gab es aus dem nördlichsten Bundesland viel Widersprüchliches zum Umgang mit den Touristen zu hören. Am Donnerstag verfügte Reinhard Sager, Landrat des Kreises Ostholstein, dass Besitzer von Zweitwohnungen auf dem Festland – die Inseln sind schon länger für Touristen gesperrt – diese Wohnsitze nutzen könnten, berichtet das „Hamburger Abendblatt“.
Touristen-Ausreise: Landkreise in Schleswig-Holstein rudern zurück
Der Landrat empfahl aber allen Urlaubern, auf eine Anreise zu verzichten, um den Reiseverkehr gering zu halten und die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Wer bereits in der Ferienwohnung sei, könne dort bleiben.
Am Freitag ruderte der Kreis dann schon wieder zurück und verlangte per Allgemeinverfügung die Abreise aller Zweitwohnungsbesitzer bis Sonntagnacht, ebenso wie drei weitere Landkreise. Als Begründung nannte Landrat Sager eine Empfehlung der schleswig-holsteinischen Landesregierung, die Feriendomizile zu verlassen.
Landesregierung Schleswig-Holsteins: Hamburger dürfen in Ferienwohnungen bleiben
Doch deren Chef, der Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), sagt das genaue Gegenteil: Touristen sollten nicht mehr anreisen, könnten aber in ihren Wochenendwohnungen bleiben, wenn sie bereits da wären. Das hat Günther dem „Hamburger Abendblatt“ gegenüber noch einmal bekräftigt.
Laut Deutscher Presse-Agentur allerdings besteht die Landesregierung auf einer Ausreise der Touristen. Begründung: Die Angst, dass die medizinischen Kapazitäten in der Coronavirus-Krise nicht ausreichen.
Inmitten dieser Verwirrung haben einige Ferienwohnungsbesitzer vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht gegen den Rausschmiss aus dem Bundesland geklagt – und sind vorerst gescheitert.
Besitzer von Ferienwohnungen klagen gegen Verfügung
Wegen der Eilbedürftigkeit habe die Kammer die Entscheidung auf eine weitergehende Interessenabwägung gestützt, hieß es in der Mitteilung. Demnach überwiege das private Interesse der Antragsteller das öffentliche Interesse am Schutz vor der weiteren Verbreitung des Virus nicht.
Die Antragsteller hätten zudem keine Gründe genannt, die eine Nutzung ihrer Hauptwohnungen im Einzelfall als unzumutbar erscheinen ließe.