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Anti-AfD-Demonstrantin angefahren: Jetzt ermittelt der Staatsschutz

Henstedt-Ulzburg –

Am vergangenen Sonnabend ist eine Frau in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) schwer verletzt worden, als ein Auto in  eine Gruppe Demonstranten fuhr. Laut Polizei hatte es einen Disput zwischen Mitgliedern der rechten und linken Szene gegeben. Am Sonntag sprach die Polizei noch von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr –  am Montag teilte sie nun mit, dass der Vorfall als ein Staatsschutzdelikt eingestuft wurde und die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die MOPO hat bei der Polizei in Henstedt-Ulzburg nachgefragt, was aus ihrer Sicht an Samstagnachmittag passiert ist. Der Vorfall ereignete sich am Samstag am Rande einer AfD-Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit dem AfD-Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen. Die überparteiliche Initiative „Keine AfD in Henstedt-Ulzburg“ hatte parallel zur Veranstaltung zu einer Protestkundgebung aufgerufen, die von den Behörden genehmigt worden war. Zu dem Geschehen gibt es sich widersprechende Darstellungen.

Laut Angaben der Polizei soll es neben dem Tatfahrzeug zu einem Tumult zwischen linken und vier rechten Demonstranten gekommen sein: „Dabei wurden wohl zwei Personen aus der Vierergruppe separiert, woraufhin sich die beiden anderen in das Auto gesetzt haben und nach eigenen Angaben die zwei befreien wollten.”

Deshalb spricht die Polizei nur von einem Verkehrsdelikt

Als nächstes fuhr der Fahrer, bei dem es sich laut Staatsanwaltschaft um einen nicht vorbestraften 19-Jährigen aus der Region handelt, in die Menschenmenge. Ein Polizist gab einen Warnschuss ab. Die Polizei sprach danach von einem Verkehrsdelikt, was für Wut und Unverständnis vieler linker Gruppierungen sorgte.

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„Wir wollen das gar nicht in Abrede stellen, aber wir können auch nicht einfach sagen, dass es sich um ein versuchtes Tötungsdelikt handelt”, stellt Polizeisprecher Kai Hädicke-Schories klar und erklärt auch, wie es zu dem Warnschuss gekommen sei: „Alles hing unmittelbar miteinander zusammen — die Polizisten haben noch gesehen, wie das Auto in die Menschen fuhr und reagierten mit einem Warnschuss, dadurch konnte die Lage schnell unter Kontrolle gebracht werden.”

Gutachter soll Klarheit in den Fall bringen

Mittlerweile liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Kiel, die diesen nun als ein Staatsschutzdelikt eingestuft hat. „Wir sind noch in einem sehr frühen Ermittlungsstadium, jetzt geht es für uns darum, das Geschehene zu verstehen, um uns ein rundes Sachverhaltsbild zu verschaffen”, so Oberstaatsanwalt Dr. Hadeler. Dazu sollen Zeugen gehört und ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden. Dieser soll das Auto und den Tatort untersuchen.  

Bisher keine Anhaltspunkte für technisches Versagen

„Der Gutachter muss herausfinden, wie die Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Aufpralls war, dies lässt auch Rückschlüsse auf das Tatmotiv zu.” Hadeler erklärt weiter, dass es einen Unterschied mache, ob man mit fünf oder 30 km/h auf eine Person zufahre. „Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine technische Ursache verantwortlich ist, dafür gibt es bisher jedoch keine Anhaltspunkte, aber auch das muss untersucht werden”, so Hadeler.

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