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Urteil zum Luftreinhalteplan : Wo in Hamburg jetzt weitere Dieselfahrverbote drohen

Ein herber Rückschlag für den rot-grünen Senat: Das Oberverwaltungsgericht hat nun seine Entscheidung aus dem Dezember, dass der Luftreinhalteplan von 2017 überarbeitet werden muss, begründet – und zwar auf mehr als 100 Seiten.  

Wegen zu hoher Stickoxid-Werte könnten deshalb in Hamburg bald weitere wichtige Verkehrsachsen für ältere Dieselfahrzeuge gesperrt werden – etwa in den Bereichen Habichtstraße sowie dem Straßenkomplex Högerdamm, Spalding- und Nordkanalstraße.

In der am Donnerstag veröffentlichten, über 100 Seiten starken Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts heißt es: „Nach den Prognosen des derzeitigen Luftreinhalteplans sind Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen die einzigen Maßnahmen, die zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes in den hier in Rede stehenden Straßen geeignet sind.“

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Vergangenen November hatte das Gericht in seinem Urteil den Senat aufgefordert, seinen Luftreinhalteplan zu überarbeiten. Eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) war damit erfolgreich. Ob tatsächlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge erlassen werden, müsse der Senat entscheiden, heißt es in der nun vorliegenden Urteilsbegründung.

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Hamburg: Fahrverbote bei schlechten Stickoxid-Werten

Grundlage hierfür müssten von der Stadt zu erstellende Immissionsprognosen sein, die auf aktuellen Daten beruhen müssen. Sollten sich die Stickoxid-Werte allerdings nicht verbessern, seien Fahrverbote wahrscheinlich, erklärte ein Sprecher des Gerichts. 

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Der derzeit gültige Luftreinhalteplan geht davon aus, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft in diesen Straßen spätestens im Jahr 2025 eingehalten wird. Bereits 2014 hatte das Verwaltungsgericht die Stadt zu Luftreinhaltemaßnahmen verpflichtet. Gegen das aktuelle Urteil kann die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen. (maw)

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