A7-Ausbau: Diese Kleingarten-Idylle weicht bald 275 neuen Wohnungen
Eimsbüttel –
Die Kleingartenfläche am Spannskamp wurde im Zuge des Ausbaus der A7 und der Überdeckelung von Teilbereichen der Autobahn schon lange als mögliche Wohnbaufläche benannt. Jetzt will der Senat die Bürger bei den Entwürfen mit ins Boot holen.
Die vorhandenen Kleingärten auf der Fläche am Spannskamp sollen nach Planung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ersetzt und auf den zukünftigen Autobahndeckeln der A7 im Bereich Stellingen und Schnelsen neu angelegt werden. „Hierfür wurden gesonderte Bebauungspläne aufgestellt“, so die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW).
A7-Ausbau Eimsbüttel: Hier sollen neue Wohnungen entstehen
2017 hatte das Architekturbüro „Renner Hainke Wirth“ und das Landschaftsarchitekturbüros G2 Landschaft aus Hamburg den städtebaulichen Wettbewerb für sich entschieden. Das circa 3 Hektar große Gebiet, das sich zu beiden Seiten des Spannskamps erstreckt, wird durch rund 60 Kleingärten genutzt. „Mir wurde zum Ende nächsten Jahres gekündigt“, sagt Eine Parzellenpächterin zur MOPO. Sie habe dann noch ein weiteres Jahr Zeit, die Fläche zu räumen. Immerhin ist auf dem Areal des Kleingartenvereins Wohnungsbau vorgesehen.
Der Senatsbebauungsplan „Stellingen 64″ solle jetzt die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Plangebiet östlich des Basselswegs im Bezirk Eimsbüttel sollen in etwa 275 neue Wohnungen, öffentliche Grünflächen und ein Spielplatz entstehen.
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Die Plan-Entwürfe können ab Mittwoch, 15. Juli bis einschließlich 26. August, unter der Woche zwischen 9 und 17 Uhr, von allen Bürgerinnen und Bürgern im Foyer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingesehen werden.
A7-Ausbau in Eimsbüttel: Bürger können sich informieren
Neben den Entwürfen gibt es dort auch umweltrelevante Informationen, die eingesehen werden können. „Dazu gehören Entwässerung, mögliche Altlasten sowie Arten- und Biotopschutz“, so eine Sprecherin der Behörde auf MOPO-Anfrage. All das sei geprüft worden beziehungsweise werde noch geprüft.
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„Für den Auslegungsraum im Foyer der Behörde sind besondere Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beachten“, informiert die Behörde. Der Raum dürfe nur von einer Besuchspartei gleichzeitig betreten werden.
Stellungnahmen bezüglich des Projekts könnten bis 26. August vor Ort, online oder per Post abgegeben werden. „Für eine Stellungnahme vor Ort muss ein Termin vorher ausgemacht werden“, erklärt die Sprecherin. Nur für die Einsicht könne man vor Ort aber spontan vorbeikommen.