Corona an Schulen: Hamburg streitet über die neue Rotznasen-Lockerung
Der plötzliche Wetterumschwung sorgt schon jetzt zum Sommerende für die erste Erkältungswelle. Schule und Elternhäuser sind dadurch mit einem Problem konfrontiert: Kinder mit Erkältungssymptomen wie trockenem Husten und Halsschmerzen dürfen nicht in die Schule. Es gibt nur eine Ausnahme, für Grundschüler mit Rotznase. Nun ist der nächste Corona-Streit an Hamburgs Schulen entbrannt.
Eine laufende Nase ist bei jüngeren Kindern nichts Besonderes. Vor Corona hätten insbesondere berufstätige Eltern sie bedenkenlos zur Schule geschickt. Bei Kindern ab der fünften Klasse ist das jetzt nicht mehr erlaubt. Wegen Corona müssen Eltern den Nachwuchs schon bei einem ausgeprägten Schnupfen für zwei Tage zu Hause behalten.
Hamburg: Grundschüler mit Rotznase willkommen
Wenn diese Regelung auch bei Grundschülern gelten würde, dann hätten Eltern für das nächste halbe Jahr wohl ständig die Notlage, nicht arbeiten gehen zu können, weil ein Kind nicht in die Schule darf. Daher gilt hier die Rotznasen-Lockerung bis Klasse vier. Jungen und Mädchen dürfen da auch mit laufender Nase in den Unterricht – wenn sie keine weiteren Erkältungssymptome wie etwa trockenen Husten haben.
Corona: Elterninitiative kritisiert Schulbehörde
Das wird insbesondere von der Hamburger Elterninitiative „Sichere Bildung für Hamburg“ scharf kritisiert. „Hamburg entfernt sich damit einen weiteren Schritt von den wissenschaftlichen Empfehlungen zum Gesundheitsschutz“, kritisiert Heiko Habbe von der Elterninitiative. „Das RKI hat erst kürzlich ausdrücklich für jüngere Kinder den Test auf Covid-19 auch bei Schnupfen empfohlen.“ Wer nicht teste, habe keinen Überblick über die Ausbreitung der Erkrankung.
Schüler brauchen weder Corona-Test noch Attest
Kritisch bewertet die Initiative auch, dass Schüler aller Altersklassen nach einer überstandenen Erkältung mit Husten und Fieber einfach wieder in die Schule kommen dürfen. Jedenfalls nachdem sie einen Tag beschwerdefrei waren. Es ist kein Corona-Test beim Arzt nötig. Die Entscheidung, ob das Kind einem Arzt vorgestellt und dann womöglich getestet wird, treffen die Eltern. Sie müssen in der Schule auch kein Attest vorlegen, dass es dem Kind wieder gut geht.
Sichere Bildung Hamburg: Eltern nicht alles aufbürden
Heiko Habbe sagt dazu: „Damit bürdet Hamburg den Eltern einen großen Teil der Verantwortung dafür auf, ob nachvollziehbar bleibt, wie die Pandemie sich entwickelt.“
Und dann gibt es auch noch die Kinder, die wegen Asthma, Hausstaub-Allergie oder Heuschnupfen Husten und andere Erkältungssymptome haben. Sie dürfen mit Husten in die Schule kommen. Aber: Der Schule muss ein ärztliches Attest über die Erkrankung vorgelegt werden.
Asthma, Hausstaub: Schüler brauchen Attest bei Husten
Die Regelungen zur Eindämmung von Corona-Infektionen dürften in vielen Familien im nächsten halben Jahr zu Betreuungsproblemen führen. Das sieht auch Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) so. Auch dort wurde die Regelung so gelockert, dass Grundschüler mit Schnupfen in den Unterricht dürfen.
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Sie will sich auf Bundesebene zudem dafür einsetzen, dass die Kinderkranktage für berufstätige Eltern erhöht werden. Sie liegen derzeit bei zehn Tagen pro Jahr, wenn Familien Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren haben. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage.
Die durch Corona ebenfalls sehr gebeutelten Unternehmen halten von dem Vorstoß wenig. Der Unternehmerverband Nord kritisiert den Vorstoß. Er würde die Firmen vor große organisatorische Probleme stellen. Es mache auch keinen Sinn, bei einem Verdacht auf Schnupfen Kinderkrankengeld zu zahlen.