Corona-Regeln in Hamburg: Hostelkette reicht Klage gegen Beherbergungsverbot ein
Die Hostelkette a&o hat Klage gegen das Beherbergungsverbot in Hamburg eingereicht. Sowohl der Gründer des Unternehmens als auch der Rechtsanwalt gehen davon aus, dass das Beherbergungsverbot auch in der Hansestadt gekippt wird. Zuvor haben mehrere Bundesländer das Verbot aufgehoben.
a&o hat in Hamburg vier Häuser mit insgesamt 4000 Betten, die schon seit Juli für Touristen aus internationalen Risikogebieten tabu sind, mittlerweile gilt dies auch für innerdeutsche Urlauber.
Hostelkette a&o klagt gegen Beherbergungsverbot in Hamburg
Der Gründer und Geschäftsführer Oliver Winter ist zuversichtlich: „Zu spät ist es nie! Positiv überrascht hat uns die Entwicklung in Baden Württemberg und Sachsen – hier hatten wir ebenfalls Klagen vorbereitet“, erklärt er der MOPO, „es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass es nicht darauf ankommt, wo man sich aufhält, sondern wie man sich verhält.“
Andere Bundesländer haben das Verbot bereits aufgehoben
Zahlreiche Bundesländer haben das Beherbergungsverbot bereits abgeschafft. Darunter sind auch Baden-Württemberg und Sachsen. In Hamburg gab es erst vor kurzem eine Klage von Kölner Touristen gegen die Auflage, doch das Oberverwaltungsgericht gestattete das Verbot und argumentierte mit dem Schutz der Gesundheit.
Geschäftsführer und Rechtsanwalt sind optimistisch
Moritz Quecke ist der Rechtsanwalt des Unternehmens in diesem Fall. Am Montag reichte er die Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht ein, er betont die Rechtsstaatswidrigkeit und handwerklichen Mängel des Beherbergungsverbots: „Es lässt sich schlichtweg überhaupt nicht umsetzen – weder seitens des Hoteliers noch vonseiten der Gäste.“
„Ich hoffe sehr, dass alle die Kraft aufbringen, auch weiterhin diszipliniert und eben mit Verstand durch die Krise zu gehen. Die wird noch länger andauern. Deshalb brauchen wir Ideen, wie es geht. Nicht Verbote, die sagen, was nicht geht“, so Winter.
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Auch in Schleswig-Holstein gilt aktuell ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Risikogebieten. Kläger aus Tübingen haben nun einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Maßnahme gestellt.