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Freie Fahrt für Raser? : Keine Einigung – Hamburg wendet vorerst alte Fahrverbote an

Im Streit um schärfere Fahrverbotsregeln wendet Hamburg vorerst wieder den alten, für Raser milderen Bußgeldkatalog an. Im Vorfeld hatte das Verkehrsministeriums deshalb die Länder aufgefordert, die neuen Regelungen auszusetzen.

„Laufende noch offene, also noch nicht mit Bescheid abgeschlossene Verfahren, sowie auch zukünftige werden ab sofort nach dem alten Bußgeldkatalog bearbeitet“, sagte ein Sprecher der Verkehrsbehörde am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Hamburg: Rechtsunsicherheiten bei schärferer Regelung

Hintergrund sind Rechtsunsicherheiten in der neuen, schärferen Regelung. Das Bundesverkehrsministerium von Minister Andreas Scheuer (CSU) hatte deshalb die Länder aufgefordert, die neue Regelung auszusetzen. Leitprinzip bleibe aber, „dass gravierende Verkehrsverstöße, wie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, aus Gründen der Verkehrssicherheit deutlich stärker geahndet werden müssen als in der Vergangenheit“, sagte der Behördensprecher. 

Hamburg erwartet fehlerfreien Korrekturentwurf vom Bund

Fakt sei, „dass vor wenigen Monaten nach langjährigen Diskussionen eine StVO-Novelle mit Unterschrift von Herrn Scheuer im Bundesgesetzblatt verkündet wurde“. Hamburg erwarte vom Bund nun „einen fehlerfreien Korrekturentwurf, den wir uns dann in Ruhe genau ansehen werden.“

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Nach neuem Bußgeldkatalog droht ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies erst bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

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Unter den Bundesländern gehen die Meinungen über die Aussetzung des Bußgeldkataloges auseinander. So erklärte Thüringens Infrastrukturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke): „Es gibt keinen Grund, diese Regelungen nun zugunsten von Rasern zurückzunehmen.“ (dpa/maw)

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