Geflügelpest in Hamburg: Senat ordnet Stallpflicht für Tiere an
Die Geflügelpest greift immer weiter um sich. Nachdem bei mittlerweile vier Wildvögeln in Hamburg der Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde, muss Geflügel in den Hamburger Bezirken zum Schutz vor der hochansteckenden Vogelgrippe vorerst im Stall bleiben.
Die Vogelgrippe ist im Norden weiterhin auf dem Vormarsch. Nachdem in den vergangenen Tagen bereits mehrere Kreise in Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Stallpflicht für Geflügel verhängt hatten, zieht nun auch Hamburg nach: Der Senat ordnete eine Stallpflicht ab dem 13. November 2020 an.
Die Maßnahmen betreffen alle GeflügelhalterInnen, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse besitzen. Jene Tiere dürfen bis auf weiteres nicht aus ihren Stallungen gelassen werden. Wer gegen diese Anordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen. Durch die hamburgweite Stallpflicht soll ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutz- sowie Haustiere verhindert werden.
Hamburg: Vogelgrippevirus H5N8 bedroht Geflügelbestände
Erstmalig in Hamburg konnte das Virus H5N8 Ende Oktober bei einer Wildente in Lohbrügge nachgewiesen werden. Die Vogelgrippe H5N8 wird meist von Wildvögeln auf Geflügelbestände übertragen, die, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, dann gekeult werden müssen. So auch bei einem der schlimmsten Ausbrüche der Geflügelpest in Deutschland seit Jahrzehnten: Im Zeitraum von November 2016 bis zum Frühjahr 2017 mussten mehrere hunderttausend Tiere getötet werden. (ru)