Hammer-Urteil!: Hamburger Gericht verbietet „Autofreie Zone“ in Ottensen
Ottensen –
Schwerer Rückschlag für das Vorzeige-Projekt „Ottensen macht Platz“. Das Verwaltungsgericht Hamburg entschied: Die probeweise Einrichtung einer Fußgängerzone ist ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der Anlieger. Eine herbe Schlappe für den Bezirk Altona, der die Autoverbot-Schilder für die probeweise eingerichtete Fußgängerzone im Zentrum von Ottensen jetzt wieder abbauen muss!
Damit gab das Gericht den Eilanträgen zweier Anlieger statt, die sich juristisch gegen das Projekt „Ottensen macht Platz“ gewehrt hatten. Die Begründung: Das Autoverbot sei ein Eingriff in die Rechte der Anwohner, für das es keine rechtliche Grundlage gebe. Denn die Straßenverkehrsordnung sieht Verkehrsbeschränkungen auch auf Probe nur vor, wenn eine Gefahrenlage besteht.
Urteil in Hamburg: Richter stoppen „Autofreies Ottensen“!
Die Richter: Eine solche Gefahrenlage liege im Projektgebiet nicht vor. Und weiter: Der jetzt angeordnete vorzeitige Abbruch des Fußgängerzonen-Experiments sei dem Bezirk zumutbar und bringe keine „unerträglichen Erschwernisse“ mit sich.
Video: Das sagen die Anwohner zum Verbot
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Das ist eine juristische Ohrfeige für Altonas Politiker. Die hatten mit der Mehrheit von CDU und Grünen im März 2019 beschlossen, das Zentrum von Ottensen für zunächst sechs Monate probeweise zur autofreien Fußgängerzone zu machen.
Hamburg-Ottensen: Anwohner hatten geklagt
Im September wurden auf Anweisung des zuständigen Polizeikommissariats die entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt. Im Februar sollte eigentlich über eine Verlängerung des Projekts entschieden werden. Die Anlieger, die jetzt erfolgreich klagten, nutzen beide Gewerbe-Grundstücke in der autofreien Zone.
Obwohl es für Ladenbesitzer und Handwerker in der neuen Fußgängerzone zwischen 23 und 11 Uhr Ausnahmegenehmigungen für gewerblichen Autoverkehr gab, war das Projekt unter Anwohnern von Anfang an umstritten. Die einen beschwerten sich, dass sich Auto und Radfahrer nicht an die neuen Regeln halten würden. Die anderen beklagten, dass die Fahrverbote ihren Geschäfte im Viertel empfindlich schaden würden.
Das letzte Wort im Streit ist allerdings noch nicht gesprochen: Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann die Stadt Hamburg noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.