Hatespeech: Was man gegen Beleidigungen im Netz tun kann
Beleidigungen und Gewaltandrohungen im Netz – Hatespeech ist besonders in den sozialen Medien ein Problem. Am Dienstag, den 27. Oktober, erklärt die eine Expertin für Netzgewalt, wie man Hatespeech begegnen kann. Und wie man sich wehrt, wenn man selbst zum Opfer wird.
Digitale Gewalt kann viele Formen haben: Cyberstalking oder Cybermobbing, zum Beispiel. Auch über das sogenannte Internet of Things können digital gesteuerte Gegenstände im Haushalt missbraucht werden. „In Bereichen, in denen häusliche Gewalt stattfindet, können Menschen so zum Beispiel durch per App steuerbare Türschlösser eingeschlossen werden“, sagt Francesca Schmidt. Sie ist Referentin für Feministische Netzpolitik im Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie der Heinrich-Böll-Stiftung und beschäftigt sich mit Fragen zur digitalen Gewalt, Überwachung und Kontrolle.
Expertin: Hatespeech ist Menschenfeindlichkeit
Die wohl am weitesten verbreitete Form von digitaler Gewalt ist aber Hassrede. „Hatespeech umfasst verbale Ausdrücke von Rassismus, Sexismus und anderen Formen von Diskriminierung“, sagt Schmidt. „Letztlich ist es gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.“ Das hinterlässt Schaden bei den Betroffenen. Außerdem gefährdet es Demokratie, weil sich Menschen wegen der verbalen Attacken aus Diskussionen zurückziehen.
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Dabei muss es nicht immer der ausgewachsene Shitstorm sein. Besonders häufig wird Hatespeech durch stetige Beleidigungen auf Twitter oder Facebook oder durch E-Mails mit Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen ausgeübt.
Doch gegen Hatespeech vorzugehen, ist nicht leicht. Das große Problem: Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht. Wenn Anzeige gestellt wird, muss daher vor Gericht abgewogen werden, ob eine Äußerung Beleidigung oder Meinungsäußerung bewertet wird. Neben Beleidigung kann beispielsweise auch Anzeige wegen Bedrohung, übler Nachrede, Verleumdung, Volksverhetzung oder Aufforderung zu Straftaten gestellt werden. Aber: „Häufig versanden Fälle in den langsamen Mühlen der Justiz“, sagt die Expertin. „Juristisches Personal müsste noch viel besser in diesen Bereichen geschult werden.“
Betroffene können bei Beratungsstellen Hilfe suchen
Außerdem fehlt es an ausreichend Studien und differenzierten Zahlen. „Bessere Zahlen können zeigen, wer besonders betroffen ist, und können somit helfen, Strategien gegen Hatespeech zu entwickeln“, erklärt Schmidt. Zwar kann potenziell jeder ein Opfer von Hatespeech werden, besonders oft werden aber Frauen, homosexuelle Menschen und People of Color auf diese Weise im Netz angegriffen und bedroht.
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„Betroffene sollten die E-Mail oder den Kommentar auf jeden Fall sichern und Anzeige erstatten“, rät Schmidt. Und bei Beratungsstellen, wie „HateAid“, Hilfe suchen.
Außerdem braucht es Zivilcourage, um gegen Hatespeech vorzugehen, meint die Expertin. Jeder einzelne kann widersprechen, wenn ihm Diskriminierung begegnet. Hierfür müsse aber noch stärker gegen Rassismus, Sexismus und andere Diskriminierung sensibilisiert werden.
Vortrag der Heinrich Böll Stiftung am 27. Oktober
Wer sich weiter für das Thema interessiert, kann den Vortrag von Francesca Schmidt am Dienstag, den 27. Oktober, im Livestream verfolgen. Anmeldung unter: info@boell-hamburg.de.