• Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher.
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Kontakte, Kitas, Schulen: Diese verschärften Regeln gelten ab heute in Hamburg

Der Hamburger Senat hat am Mittwoch die Verschärfung und Verlängerung der Corona-Regeln beschlossen. Die neue Verordnung soll voraussichtlich ab Freitag bis Ende Januar greifen. Die MOPO erklärt, welche neuen Regeln jetzt dazukommen, mit wem Sie sich noch treffen dürfen und was für Schulen und Kitas gilt.

Warum wurden die Regeln nochmal verschärft?

Bund und Länder hatten sich am Dienstag gemeinsam auf die Verlängerung und Verschärfung der Corona-Maßnahmen geeinigt. „Hintergrund für diese Entscheidung ist eine Einschätzung von Experten, die darauf hinweisen, dass wir die Infektionslage derzeit nicht gut einschätzen können“, so Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Über die Feiertage könne es Test- und Meldeverzögerungen gegeben haben. Diese Zahlen würden sich erst mit einer zeitlichen Verzögerung in den Infektionszahlen widerspiegeln.

Weiterhin verwies Tschentscher auf die neuartige Virus-Mutation. Diese könne „nochmal eine ganz neue problematische Lage entstehen lassen“, wenn sie wirklich zu einer höheren Infektiosität beiträgt. „In dieser unklaren Lage muss man sehr konsequent und vorsichtig vorgehen“, so Tschentscher. „Deshalb ist die Grundlinie derzeit keine Lockerungen sondern zusätzliche Maßnahmen in einigen Punkten.“

Wie bewertet die Polizei die Lage in Hamburg? 

Einerseits sei vielen Hamburgern der Ernst der Lage bewusst, so Innensenator Andy Grote (SPD). Die Angst vor dem Virus habe aber nachgelassen und die Polizei würde eine „Lockdown-Müdigkeit“ feststellen. Die Beamten würden eine „gewisse Disziplinlosigkeit“ beobachten. Allein 280 Verstöße gegen die zulässige Personenzahl in Privatwohnungen habe die Polizei in den Weihnachtsferien festgestellt.

Mit wem darf ich mich noch treffen?

Erlaubt werden nur noch Treffen mit Personen aus dem eigenen Hausstand und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Kinder unter 14 sind nicht mehr von dieser Regelung ausgenommen. „Wenn es irgendwie geht: Keine Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes“, so der Appell des Bürgermeisters.

Was gilt für Kitas?

In den Kitas wird es eine Einschränkung des Regelbetriebs geben. Dies kündigte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) an: „Das betrifft insbesondere die Tagesrandzeiten.“ Den Kitas werde die Möglichkeit gegeben die Betreuung zu diesen Zeiten einzuschränken.

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„Weil das eine große Herausforderung für die Eltern ist, werden wir in dem Zeitraum bis Ende Januar die Gebühren für die Stunden über der fünften Stunde den Eltern erlassen“, so Leonhard. In den Kerntagesszeiten wird weiterhin eine Betreuung angeboten, um Kindern auch den direkten Kontakt mit anderen Kindern zu ermöglichen.

Wie geht es an den Schulen weiter?

„Wir werden die bisherige Regelung verlängern“, sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD). Die Kinder und Jugendlichen sollen weiterhin im Regelfall zu Hause lernen. Es gilt wie bisher, dass die Eltern selbst entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder nicht. „Es gibt keine Listen, nach denen nur die Kinder von Feuerwehrleuten oder Krankenhausmitarbeitern aufgenommen werden“, so Rabe.

Die Abschlussprüfungen sollen angepasst werden. Betroffen sind der Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Fachhochschulreife und die Abiturprüfungen. Am 15. Januar werde der Hochschulausschuss der Kultusminister dazu tagen, teilte Rabe mit. Beispielsweise könne es darum gehen den Prüflingen mehr Zeit zu geben oder eine höhere Anzahl von Auswahlmöglichkeiten.

Was gilt für Alten- und Pflegeheime?

Der Bund hatte am Dienstag für Alten- und Pflegeheime besondere Schutzmaßnahmen eingeführt. Zum Beispiel muss, wer ein Alten- oder Pflegeheim betritt, vorher einen Schnelltest machen. In Hamburg gelten diese Regeln bereits, daher verändert sich hier zunächst nichts. Allerdings hat der Bund weitere Unterstützung zugesagt, was die Durchführung der Tests angeht. Hier sollen freiwillige Helfer mit entsprechenden Schulungen zum Einsatz kommen.

Reisen: Was bedeutet die Zwei-Test-Strategie?

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich entweder im Zielland maximal 48 Stunden vor Rückkehr oder unmittelbar nach der Einreise einem Corona-Test unterziehen. Anschließend müssen die Einreisenden in Quarantäne und können diese mit einem negativen Corona-Test am fünften Tag nach ihrer Rückkehr verkürzen.

Warum gehen wir jetzt nicht alle ins Home-Office?

Es gibt keine Home-Office-Pflicht, weil es in jeder Branche Personen gibt, die auch vor Ort sein müssen, sagte Sozialsenatorin Leonhard. „Nicht jedes Zuhause ist geeignet, um Arbeitsbedingungen sicherzustellen, die ein dauerhaftes Arbeiten ermöglichen.“ Deshalb gelte der Appell es „überall umzusetzen, wo es nur irgend möglich ist.“ Betriebskantinen und -restaurants dürfen nur noch Speisen zum Mitnehmen ausgeben. 

Was hat es mit der 15-Kilometer-Regel auf sich?

Für Regionen in denen sich binnen sieben Tagen mehr als 200 Menschen je 100.000 Einwohner infizieren, soll es eine stärkere Mobilitätseinschränkung geben. Ein Bewegungsradius von 15 Kilometern um die eigene Stadt darf dann nur noch aus triftigen Gründen überschritten werden. Die Regelung werde aber noch nicht in der neuen Verordnung enthalten sein, so Tschentscher. Die genaue Anwendung auf so eine große Metropoloregion wie Hamburg müsse, falls es dazu kommt, mit den Nachbarländern besprochen werden.

Ist die Virus-Mutation aus Großbritannien schon in Hamburg?

Bisher gibt es keine nachgewiesenen Fälle der Corona-Mutation B 1.1.7. in Hamburg. Allerdings wird auch nur bei „besonderen Verdachtsmomenten“ darauf getestet. „Um festzustellen, ob es sich um diese neue Virusform handelt, muss man neben der Auswertung des Tests eine Genomsequenzanalyse machen“, so Sozialsenatorin Leonhard. Dies sei mit viel Aufwand verbunden und könne nicht bei jedem Test durchgeführt werden.

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