Masken, Verbote, Schließungen: Immer mehr Bürger wehren sich gegen Corona-Regeln
St. Georg –
Touristen aus Risikogebieten wehren sich gegen das sogenannte Beherbergungsverbot, ein „Swingerclub“ geht gegen die Sperrstunde vor: In Hamburg hat das Verwaltungsgericht in der Corona-Krise alle Hände voll zu tun. Die Corona-Klagen häufen sich.
Ob Maskenpflicht oder Quarantäne-Anordnung: Die Zahl der Verfahren vor dem Hamburger Verwaltungsgericht hat im Vergleich zum Spätsommer wieder deutlich zugenommen, so Gerichtssprecher Max Plog. Die kurzfristige Befassung mit den vielfältigen und komplexen Fragestellungen sei sehr arbeitsintensiv und wirke sich auf die Erledigung anderer Aufgaben aus.
Hamburg: Immer mehr Klagen gegen Corona-Regeln
„Zu beobachten ist, dass seit Beginn des Monats Oktober die Frequenz der Neueingänge auf Corona-Maßnahmen bezogener Anträge und damit der Anzahl an Gerichtsverfahren, insbesondere Eilverfahren, deutlich schneller steigt als in den Sommermonaten“, sagte Plog.
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In diesem Monat mit Stand 23. Oktober seien bereits zwölf Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingegangen. Im gesamten Monat Juli seien dagegen drei auf Corona-Maßnahmen bezogene Eilanträge eingegangen, im Monat August lediglich fünf.
Corona: Hamburg seit Freitag Risikogebiet
Der rot-grüne Senat hatte angesichts steigender Corona-Zahlen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch einmal verschärft. Die Stadt Hamburg gilt seit Freitag offiziell als Corona-Risikogebiet.
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Beim Verwaltungsgericht Hamburg sind den Angaben zufolge in der Corona-Krise bisher 120 Eilverfahren und 33 Hauptsacheverfahren zu Maßnahmen oder Verboten eingegangen. Diese seien ganz überwiegend auch bereits erledigt, sagte der Gerichtssprecher. In 20 Fällen sei ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht durchgeführt worden. „Erstinstanzlich sind vor dem Oberverwaltungsgericht zudem acht Eilverfahren und vier Hauptsacheverfahren anhängig gemacht worden“, so Plog. (se)