• Das Europaparlament hat umfassende Regeln beschlossen, um die Arbeitsbedingungen für Fernfahrer zu verbessern. Festgelegte Ruhezeiten dürfen nicht mehr in den Fahrzeugen verbracht werden. 
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Nach EU-Reform für Fernfahrer: Bekommen Hamburger Raststätten ein Platzproblem?

Ein neues EU-Gesetzespaket soll die Arbeitsbedingungen von rund 3,6 Millionen Fernstreckenfahrern verbessern: Die Verordnung beinhaltet geregelte Ruhezeiten, die Fernfahrer in Hotels verbringen müssen. Wie die Stadt Hamburg mit dem neuen Bedarf an Raststätten-Plätzen umgehen soll, ist indes unklar.

Trotz massiven Widerstands aus Osteuropa, wurde die EU-Reform für Fernfahrer in Brüssel angenommen. Festgelegte Ruhepausen und Vorgaben für die Dienstpläne sollen die Situation der Lkw-Fahrer verbessern und angepasste Gehälter sollen das Lohndumping begrenzen.

Fernfahrer sollen festgelegte Ruhezeiten im Hotel verbringen

Laut Gesetzesvorgabe müssen die Dienstpläne der Unternehmen regelmäßige Fahrten in das Heimatland ihrer Angestellten zulassen. Die Fahrer sollen bei längeren Auslandsreisen den sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes unterliegen und die Löhne müssen an EU-Standards angepasst werden.

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Die gesetzlich festgelegten Schlafpausen dürfen nun nicht mehr in den Fahrzeugen verbracht werden: Falls Fahrer die Ruhezeiten nicht zu Hause verbringen können, sind Arbeitgeber verpflichtet, für die Kosten einer Unterkunft aufzukommen, so der Gesetzestext.

Kraftfahrergewerkschaft kritisiert Mangel an Schlafplätzen an Schnellstraßen

Willy Schnieders, Bundesvorsitzender der Kraftfahrergewerkschaft, kritisiert die EU-Verordnung im Gespräch mit der MOPO. Die Hotels lägen meistens im Innenstadtbereich oder in den Außenbezirken. Dort wo die Nachfrage groß sei, beispielsweise an Autobahnparkplätzen, könne das Angebot an Unterkünften dem Bedarf nicht gerecht werden. „Für viele Fahrer lohnt sich die Übernachtung in einer Unterkunft einfach nicht“, so Schnieders. Die 45-stündige Ruhezeit nach sechs Tagen Einsatz sei zwar ein gut gemeinter Versuch, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ließe sich aber in der Realität schwer umsetzten

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Die Truckerszene selbst steht den neuen Gesetzten kritisch gegenüber: Die Fracht, die über Nacht einfach unbewacht herumsteht, kann leicht Dieben zum Opfer fallen. Auch der Mangel an Schlafplätzen an Fernstraßen macht den Fahrern zu schaffen.

Überfüllte Parkplätze in Grenznähe: „Flickenteppich muss beendet werden“

Andreas Marongiu vom Verband Spedition und Logistik Baden-Württemberg begrüßt die neuen Regelungen. „Der Flickenteppich muss beendet werden“, sagt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ). Die Vorschrift gelte bereits in Deutschland, Frankreich und Belgien, was schon am Freitagabend zu überfüllten Parkplätzen in Grenznähe führte. Der Mangel an Unterkünften an Autobahnen ist auch nach Marongiu ein Problem. „Es gibt definitiv nicht genügend Betten an den Fernstraßen“, räumt er ein.

Hamburger Wirtschaftsbehörde: „Vorschrift ist keine wirkliche Neuerung“

Die Hamburger Wirtschaftsbehörde betont dagegen, dass das Verbot, die Wochenruhezeiten im Fahrzeug zu verbringen, für in Deutschland arbeitende Fahrer bereits seit 2017 gelte. „Die direkt aus dem Verordnungstext herauslesbare Vorschrift im Mobilitätspaket ist keine wirkliche Neuerung“, gibt eine Sprecherin an.

Bedarf an Autobahnraststätten muss gedeckelt werden

Die neue Regelung der Ruhezeiten setzt ein Angebot an Unterkünften voraus. Diese müssen praxisbezogen an Lkw-Stellplätze und Fernstraßen gekoppelt sein. Die Realität vieler Städte sieht aber, nach Angabe der Kraftfahrergewerkschaft, anders aus. Der Hauptgeschäftsführer vom Deutschen Speditions- und Logistikverband, Frank Huster, ergänzt gegenüber der SZ: „Im Zweifel ist die Übernachtung in einem gut ausgestatteten Lkw besser als in einer schlechten Unterkunft.“

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