Pleitewelle droht: So schlimm steht es um Hamburgs Restaurants und Kneipen
Restaurants, Kneipen und Cafés haben schon im Frühjahr harte Zeiten erlebt, als sie wochenlang die Türen schließen mussten. Nun stehen schärfere Corona-Regeln bevor. Eine Wirtschaftsauskunftei sieht bereits viele Gastronomen vor der Pleite – Tendenz steigend.
Angesichts der Corona-Krise warnt die Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel vor einer Pleitewelle in der Gastronomie im Norden. Stand Ende Oktober seien allein in Hamburg mehr als 15 Prozent der Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés insolvenzgefährdet, heißt es in einer Analyse von Donnerstag. Das sei im Vergleich zu der Zeit vor Corona eine Zunahme um etwa 71,1 Prozent.
14 Prozent der Gastro-Betriebe im Norden von Pleite bedroht
Knapp 14 Prozent der untersuchten Gastronomiebetriebe sind der Analyse zufolge Ende Oktober in Schleswig-Holstein von einer Insolvenz bedroht. Das ist demnach ein Anstieg von 47,5 Prozent im Vergleich zum Februar – bevor Gastronomen das erste Mal wegen des Virus schließen mussten.
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Crif Bürgel untersuchte nach eigenen Angaben die finanzielle Lage von insgesamt 57.300 Gastronomiebetrieben in ganz Deutschland. Die Situation vieler Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés dürfte sich deutschlandweit noch deutlich verschlimmern, schätzt Crif Bürgel. „Im 1. Quartal 2021 könnte jedes fünfte Unternehmen aus der Gastronomie insolvenzgefährdet sein“, sagte Geschäftsführer Frank Schlein.
Corona-Lockdown: Hamburger Restaurants und Bars stehen harte Zeiten bevor
Auf die Branche kommen mit schärferen Corona-Regeln harte Zeiten zu: Gastronomen wie Restaurants, Bars und Kneipen sollen vom 2. November an für den Rest des Monats geschlossen bleiben, entschieden Bund und Länder nach Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Davon ausgenommen ist nur das Liefern und Abholen von Speisen für den Verzehr zu Hause.
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Der Bundestag hat in der Corona-Krise das Insolvenzrecht gelockert. In Fällen der Überschuldung wurde die Antragspflicht für Firmen bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Unternehmen Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die Aussetzung gilt für Firmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind. (mp/dpa)